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Detailergebnis zu DOK-Nr. 74550

Empfehlungen zur Schadensdiagnose AKR-geschädigter Betonfahrbahndecken unter Berücksichtigung der Bauweise

Autoren O. Mielich
Sachgebiete 12.2 Betonstraßen

1. Kolloquium Straßenbau in der Praxis, 29. und 30. Januar 2019. Ostfildern: Technische Akademie Esslingen (TAE), 2019, S. 423-430, 5 B, 16 Q

Im Regelfall werden Schäden an Fahrbahndeckenbetonen, deren Ursache in einer Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) zu finden ist, erst nach mehrjähriger Nutzungsdauer festgestellt. Maßgebendes Kriterium bei der Beurteilung AKR-geschädigter Streckenabschnitte ist bisher das äußere visuelle Erscheinungsbild der Fahrbahnoberfläche. Kennzeichnend für eine AKR sind farbliche Veränderungen im Bereich von Querfugen und Fugenkreuzen, Risse sowie in der Folge eine Verschotterung bis hin zum Substanzverlust. Ferner gestaltet sich die visuelle Begutachtung oft als schwierig, da sich die Rissbilder einer schädigenden AKR anfänglich nicht von den Rissbildern unterscheiden, die durch andere volumenverändernde Vorgänge, wie zum Beispiel Schwinden des Betons, hervorgerufen werden. Aktuelle Untersuchungen an AKR-geschädigten Streckenabschnitten zeigten, dass die Ursache von Eckabbrüchen in einer Horizontalrissbildung zu suchen ist. Eckabbrüche müssen aber nicht zwangsläufig mit farblichen Veränderungen an der Fahrbahnoberfläche einhergehen, die bisher den Beginn einer AKR kennzeichneten. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Schadensdiagnose von Betonfahrbahndecken und bezieht dabei Überlegungen der Bauweise mit ein.