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Detailergebnis zu DOK-Nr. 74472

Kurzdarstellung: Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV)

Autoren M. Heßling
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
3.9 Straßenverkehrsrecht

Verkehrsdienst 64 (2019) Nr. 7, S. 188-195, 3 B, 3 T, 15 Q

Ob mit Inkrafttreten der eKFV die deutschen Innenstädte tatsächlich dauerhaft mit E-Scootern überflutet werden, bleibt abzuwarten. Ebenfalls wird sich die Relation zwischen gesamtgesellschaftlichem Nutzen und Unfallträchtigkeit bei deutschen Verkehrsteilnehmenden (VT) noch herausstellen müssen. Die geschaffene rechtliche Möglichkeit zur Nutzung neuer Mobilitätsformen im öffentlichen Straßenverkehr erfordert es jedenfalls, dass Verkehrsbehörden, Polizei, aber auch nutzende Bürger sich der Thematik widmen. Dazu gibt es im Beitrag eine rechtliche Kurzdarstellung zur Entstehung, Notwendigkeit und zum Inhalt der neuen Verordnung. Auf europäischer Ebene gilt seit Januar 2016 die neue EU-Verordnung Nr. 168/2013 (Typgenehmigungsverordnung für zwei-, drei- oder vierrädrige Fahrzeuge). Diese schließt selbstbalancierende Fahrzeuge und Fahrzeuge ohne Sitz ausdrücklich von ihrem Anwendungsbereich aus. Das bedeutet, dass die Länder der EU hier nationale Regelungen treffen können. Die Lobby der Befürworter forderte von der Bundesregierung seit Langem eine rechtliche Möglichkeit zur Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen (EKF).