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Detailergebnis zu DOK-Nr. 74915

Arbeitsraum und Fugenanordnung - Anpassung an die ASR A5.2

Autoren S. Freudenstein
M. Eger
Sachgebiete 9.11 Fugenverguss, Fugeneinlagen
11.3 Betonstraßen
5.22 Arbeitsstellen

Betonstraßentagung 2019: Vorträge der Tagung der Arbeitsgruppe "Betonbauweisen", 26./27. September 2019, Aschaffenburg. Köln: FGSV Verlag, 2019, USB-Stick (Schriftenreihe der Arbeitsgruppe "Betonbauweisen" (FGSV, Köln) H. 34) (FGSV B 34) 7 S., 7 B, 6 Q

Mit Veröffentlichung der Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen (ASR A5.2) ergaben sich für die Planung und Durchführung von Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen auf vierstreifigen Querschnitten von Betonfahrbahnen aufgrund der durch die Plattengeometrien vorgegebenen Platzverhältnisse bezüglich der Umsetzbarkeit von Baumaßnahmen einige Probleme, da zum Teil nur unter Vollsperrung der betroffenen Richtungsfahrbahn gearbeitet werden konnte. Im Zuge der Überarbeitung der ZTV Beton-StB werden neue Fugenanordnungen in den Regelquerschnitten der Betonfahrbahnen festgelegt, die bei Durchführung erforderlicher Arbeiten eine 2+1-Verkehrsführung bei Umsetzung der ASR A5.2 ermöglichen. Zukünftig ist anstelle von zwei Längsfugen nur eine Längsfuge in der Mitte des Lastfahrstreifens anzuordnen. Hierdurch entstehen Plattenbreiten von bis zu 6,50 m, was durch eine Mehrdicke der Betondecke von bis zu 3 cm kompensiert werden kann. Unter Berücksichtigung der geringeren Fugenlängen und reduzierten ungebundenen Tragschichtdicken (frostsicherer Oberbau) ist diese Mehrdicke im Kostenvergleich annähernd kostenneutral.