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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75061

Die Verhaltensregeln beim Überholen nach § 5 StVO (2 Teile)

Autoren A. Scheidler
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht

Verkehrsdienst 64 (2019) Nr. 9, S. 238-241 / Nr. 10, S. 263-267, 55 Q

Überholen im Straßenverkehr ist mit besonderen Gefahren für alle Beteiligten verbunden. Die Straßenverkehrsordnung widmet daher mit § 5 StVO dem Überholen eine eigene Vorschrift, mit der eine ganze Reihe von Verhaltensregeln beim Überholen normiert wird. Deren Verletzung kann als Verkehrsordnungswidrigkeit (§ 24 StVG, § 49 Abs. 1 Nr. 5 StVO) geahndet werden und stellt unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen Straftatbestand (§ 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB) dar. Unabhängig davon wirken sich Verstöße gegen § 5 StVO auf die zivilrechtliche Haftungsverteilung bei Unfällen mit Sach- oder Personenschäden aus. Im ersten Teil des zweiteiligen Beitrags geht es um den Unterschied zwischen Überholen und Vorbeifahren sowie um Überholverbote. Im zweiten und letzten Teil des Beitrags geht es um die Verhaltenspflichten beim Überholen und diejenigen des Überholten.