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Detailergebnis zu DOK-Nr. 74964

Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-19

Autoren W. Bartolomaeus
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Lärmbekämpfung 14 (2019) Nr. 6, S. 203-207, 3 B, 37 Q

Die derzeit gültigen "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" (RLS-90) stammen aus dem Jahre 1990. Sie sind Bestandteil der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BlmSchV". Die wesentlichen Änderungen der RLS-19 gegenüber den RLS-90 beziehen sich auf das Emissionsmodell. Die RLS-19 kennt drei unterschiedliche Fahrzeugarten: Pkw, leichte und schwere Lkw. Motorräder können zusätzlich berücksichtigt werden. Der Schallleistungspegel der jeweiligen Quelle wird mit bis zu vier additiven Größen für die Straßendeckschichtkorrektur, die Längsneigungskorrektur, die Knotenpunktkorrektur und den Mehrfachreflexionszuschlag berechnet. Dabei werden die Korrekturwerte für Straßendeckschichten zukünftig nach dem in den TP KoSD-19 (Technische Prüfvorschriften zur Korrekturwertbestimmung der Geräuschemission von Straßendeckschichten) beschriebene Verfahren ermittelt. Dieses Verfahren basiert auf dem "Statistischen Vorbeifahrtverfahren" (SPB) und dem "Nahfeldmessverfahren" (CPX). RLS-19 und TP KoSD-19 müssen vor ihrer Anwendung noch in einem parlamentarischen Verfahren eingeführt werden. Eine Harmonisierung aller nationalen Lärmberechnungsverfahren ist aus vielen Gründen wünschenswert.