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Detailergebnis zu DOK-Nr. 74963

Die Bauartzulassung nach Immissionsschutzrecht

Autoren A. Scheidler
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht

Immissionsschutz 24 (2019) Nr. 4, S. 166-172, zahlr. Q

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Erleichterung der Überwachung gibt es in verschiedenen Rechtsgebieten das Instrument der Bauartzulassung, Typgenehmigung oder allgemeinen Betriebserlaubnis. Charakteristisch dafür ist, dass anhand von technischen Beschreibungen und Zeichnungen geprüft wird, ob die Konstruktion und Beschaffenheit eines für einen bestimmten Zweck hergestellten Geräts oder Produkts den für diesen Zweck geltenden Vorschriften entsprechen. Wird die Bauartzulassung, Typgenehmigung beziehungsweise allgemeine Betriebserlaubnis erteilt, so bedarf es im Folgenden dann nicht mehr der Genehmigung für jedes einzelne Gerät beziehungsweise Produkt. Rechtsgrundlage für Bauartzulassungen im Immissionsschutzrecht ist die Verordnungsermächtigung des § 33 Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG).