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Detailergebnis zu DOK-Nr. 74983

Einsatzbereiche und Entwurfselemente von Radschnellverbindungen

Autoren J. Malik
P. Lange
R. Andriessche
P. Gwiasda
L. Erler
D. Stein
J. Thiemann-Linden
Sachgebiete 5.5 Radverkehr, Radwege
5.10 Entwurf und Trassierung

Bremen: Fachverlag NW im Carl Schünemann Verlag, 2019, 95 S., zahlr. B, T, Q (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrstechnik H. V 320). - ISBN 978-3-95606-477-7

Derzeit gibt es mit dem Arbeitspapier "Einsatz und Gestaltung von Radschnellverbindungen" (2014) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ein Wissensdokument zur Thematik. Das AP ist zu Beginn der Entwicklung von Radschnellverbindungen in Deutschland entstanden, um frühzeitig seitens der FGSV einen Rahmen vorzugeben. Erfahrungen aus der Praxis lagen im Aufstellungszeitraum allerdings noch in geringem Maße vor. Themen, zu denen noch nicht hinreichend Klarheit bestand, wurden deshalb bewusst ausgeklammert oder nur kurz gehalten. Höherrangige Regelwerke der FGSV (RIN 2008, RASt 2006, ERA 2010) enthalten bisher keine oder nur knappe Angaben. Dementsprechend bestehen über die genauen Vorgaben zum Teil noch sehr unterschiedliche Vorstellungen. Insbesondere gibt es nur geringe Kenntnisse über erfolgversprechende Einsatzmöglichkeiten und die Verlagerungspotenziale, die durch derartige attraktive Strecken tatsächlich erreicht werden können. Daher ist ein wichtiger Baustein die Entwicklung eines zuverlässigen Bewertungsverfahrens. Die Bewertung einer (zukünftigen) RSV beziehungsweise die Herleitung zukünftiger Einsatzfälle gewinnt angesichts der vergleichsweise hohen Realisierungskosten einer solchen Radverkehrsverbindung und möglicher Zielkonflikte zunehmend an Bedeutung. Das Ziel des FE-Projekts ist neben der Entwicklung eines praxistauglichen Verfahrens zur Potenzialermittlung (Einsatzchancen und -grenzen) die Erarbeitung von abgesicherten Empfehlungen von Entwurfselementen für die Länder, Kommunen beziehungsweise Straßenbaulastträger. In die Empfehlungen sollen auch die erforderlichen Qualitäten beziehungsweise Ausbildungsstandards (zum Beispiel mögliche Fahrgeschwindigkeiten, maximale Halte- und Wartezeiten) einbezogen werden, die gegeben sein müssen, um die angestrebten Potenziale zu erreichen. Die Erkenntnisse sollen in die Fortschreibung der technischen Regelwerke einfließen.