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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75368

Verkehrspolitik in Deutschland: Bundesregierung plant Novelle des Taxi-Rechts

Autoren
Sachgebiete 0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft
3.0 Gesetzgebung
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

GRV-Nachrichten 116 (2019) Nr. 12, S. 7-9, 1 B

Im Koalitionsvertrag vom 8. Februar 2018 hatten CDU, SPD und CSU eine "Modernisierung" des Personenbeförderungsrechts angekündigt. Die Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr und neue Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen (sogenanntes "Ride Pooling") sollen an die sich ändernden Mobilitätsbedürfnisse der Menschen und neue technischen Entwicklungen angepasst werden. Die Digitalisierung verändert die gewerbliche Personenbeförderung gewaltig; auf Internet-Plattformen können unterschiedliche Fahrtbedürfnisse zusammengeführt werden, wie dies in der "analogen Welt" bisher nicht vorstellbar war. Wer in Deutschland entgeltlich beziehungsweise gewerblich auf der Straße Personen befördern möchte, benötigt dafür eine Konzession. Dies gilt gleichermaßen für Straßenbahnen, Oberleitungsbusse (Obusse) und Kraftfahrzeuge (im Linien- und im Gelegenheitsverkehr). Für jede Verkehrsart sind im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Rechte und Pflichten geregelt. Zum Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen zählen dabei: Verkehr mit Taxis, Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen, Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen. Für den Taxi-Verkehr (in früheren Versionen des PBefG hieß es übrigens "Kraftdroschken") gelten demnach sowohl einige Restriktionen als auch einige Privilegien.