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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75141

Kooperationsmodell für den lokalen Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur

Autoren B. Scholtka
F. Kneuper
Sachgebiete 0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft
6.10 Energieverbrauch

Infrastrukturrecht 17 (2020) Nr. 1, S. 6-9, zahlr. Q

Die Verfügbarkeit effizienter Lademöglichkeiten ist eine erhebliche Hürde für den Ausbau der Elektromobilität. Der Beitrag skizziert ein Modell für die Bereitstellung moderner Ladeinfrastruktur auf lokaler Ebene durch Zusammenwirken verschiedener Akteure und beleuchtet rechtliche Rahmenbedingungen. Im August 2019 gab es in Deutschland 20 650 öffentlich zugängliche Ladepunkte, davon etwa 2 500 Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mehr als 22 kW. Etwa die Hälfte dieser Ladepunkte wird von kommunalen Unternehmen betrieben. Standorte sind größtenteils Parkplätze und Parkhäuser (25 %), gefolgt von öffentlichen Straßen (12,5 %), Hotels (8 %), Unternehmen (7,2 %), Handel (6,7 %) und Autohäusern (6,4 %). Am 04.11.2019 haben Bundesregierung und Vertreter der Automobilindustrie vereinbart, die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte bis Ende 2021 auf 50 000 zu erhöhen. In den kommenden zwei Jahren müssen demnach knapp 30 000 neue Ladepunkte entstehen. Die Hälfte davon übernimmt die Automobilindustrie, die sich dabei – entsprechend ihrer bisherigen Strategie – auf den Ausbau des Ladenetzes an Schnellstraßen konzentrieren dürfte. Die verbleibenden knapp 15 000 Ladepunkte sollen zum überwiegenden Teil innerhalb der Städte und Gemeinden entstehen.