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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75168

Branche Tiefbau: DGUV Regel 101-604

Autoren
Sachgebiete 4.2 Berufsfragen
5.22 Arbeitsstellen

Berlin: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV), 2019, 175 S., 148 B, Anhang

Die Regeln der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.) helfen, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, DGUV-Vorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Daneben enthalten sie auch zahlreiche Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz in Unternehmen. Es können zwar andere Lösungen gewählt werden, die aber im Ergebnis mindestens ebenso sicher sein müssen. Mit dieser Regel 101-164 sind in erster Linie Unternehmerinnen oder Unternehmer im Tiefbau angesprochen. Durch den hohen Praxisbezug bietet die Regel auch großen Nutzen für alle weiteren Akteurinnen und Akteure im Unternehmen (Personal- und Betriebsrat, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzteschaft, Sicherheitsbeauftragte). Nach den Grundlagen für den Arbeitsschutz werden in dem langen Kapitel 3 Gefährdungen und Maßnahmen bei den Arbeitsplätzen und Tätigkeiten ausführlich dargestellt. Im Anhang (Kapitel 4) befinden sich vier Formularvorlagen und eine Liste der zitierten Normen.