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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75282

Fußwegachsen- und Kinderwegekonzept als Planungsgrundlage zur Fußverkehrsförderung

Autoren C. Stamer
Sachgebiete 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)
5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege

Straßenverkehrstechnik 64 (2020) Nr. 2, S. 105-111, 17 B

Durch den Verkehrsentwicklungsplan 2008 (VEP) wurde die Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel beauftragt, ein Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept als Planungsgrundlage ähnlich den Hierarchien im Straßennetz und den Velorouten im Radverkehr flächendeckend für das gesamte Kieler Stadtgebiet zu entwickeln. Seit 2011 wird kontinuierlich an der Entwicklung gearbeitet. Mit dem Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept will die Stadt den Fußverkehr systematisch fördern und den Nachholbedarf schrittweise reduzieren und eine Planungsgrundlage zur systematischen Förderung des Fußverkehr erstellen. Die "Standards für die Fußwege" bilden Grundlage für die Mängelbewertung von Fußwegen und wurden als allgemein gültige Richtschnur und Zielvorgabe auf Basis von Vorschriften und Richtlinien entwickelt und durch die Gremien der LH Kiel beschlossen. Die Fußwege- und Kinderwegeachsen werden in Allzeitwege, Freizeitwege und Kinderwege unterteilt. Arbeitskreise und Beiräte sind an der Entwicklung der Fußwegeachsen beteiligt. In den Stadtteilen werden mehrere Planungsspaziergänge für Einwohnerlnnen durchgeführt. Die Beteiligung von Schulkindern wird mit einem "Wegetagebuch für Kinder" in den Unterricht integriert. Die Ergebnisse werden in Form von Berichten veröffentlicht und das entwickelte Fußwegeachsennetz sowie die Handlungsschwerpunkte den städtischen Gremien zum Beschluss vorgelegt. Mit dem "Programm zur Förderung des Fußverkehrs" wird die gezielte Umsetzung der aus den Handlungs-schwerpunkten abgeleiteten kleinteiligen Maßnahmen finanziert. Es stehen in der Regel jährlich circa 250 000 € für Maßnahmen wie Fahrbahnverengungen, Fahrbahninseln oder Befestigungen von Gehwegen etc. zur Verfügung.