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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75300

Operationalisierung von in Umweltstrategien der Bundesregierung festgelegten Umweltzielen als Bewertungsmaßstab für SUP und UVP (Machbarkeitsstudie) (UBA-FB EF001148)

Autoren J. Hartlik
S. Balla
I. Thimm
H.-J. Peters
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt, 2020, 204 S., 21 B, 34 T, zahlr. Q, Anhang (Umweltbundesamt, Texte H. 2020, 17). - Online-Ressource: verfügbar unter: http://www.umweltbundesamt.de/publikationen

Die Machbarkeitsstudie behandelt eine Kernfrage der Umweltprüfung, die einer wirksamen Umweltvorsorge verpflichtet ist: Wie lassen sich die in der Regel zukunfts- und vorsorgeorientierten Umweltziele aus den zum Teil sehr ambitionierten und gesamträumlich quantifizierten strategischen Zielsetzungen aus Programmen der Bundesregierung für die Ebene der Strategischen Umweltprüfung (SUP) und der vorhabenbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nutzbar machen? Ohne konkrete vorsorgeorientierte Ziele fehlt der Bewertung von Umweltauswirkungen einzelner Pläne, Programme oder Projekte Orientierung und Gewicht in der Entscheidungsfindung. So legen beispielsweise die auf Bundesebene formulierte Nationale Nachhaltigkeitsstrategie oder das Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung umweltpolitisch anspruchsvolle Zielwerte für die Umweltqualität fest, die in definierten Zeiträumen erreicht werden sollen. Hier knüpft das Forschungsprojekt an und formuliert folgerichtig die Frage, ob die Strategischen Umweltziele nicht auch Ausgangspunkt für die Ableitung von Bewertungsmaßstäben für die Umweltprüfung (SUP und UVP) sein können. Auf der Basis umfassender Recherchen zu den Maßstäben und Zielen werden anhand von zwei ausgewählten Zielbereichen - Reduktion der Treibhausgasemissionen und Reduktion der Flächeninanspruchnahme - Fallbeispiele ausgewählt, um die Umsetzungsmöglichkeit und Handhabbarmachung zu prüfen. Während dies für den Bereich Flächenverbrauchsreduktion bereits aktuell mit dem vorhandenen Instrumentarium bei konsequenter Anwendung ohne Weiteres möglich ist, erscheint dies bei dem ausgewählten Beispiel zum Emissionsreduktionsziel im Verkehrssektor nicht in vergleichbarer Weise umsetzbar.