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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75531

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) - eine Herausforderung für den Straßenbau

Autoren R. Roos
Sachgebiete 13.5 Baustelleneinrichtung
5.22 Arbeitsstellen

Straße und Autobahn 71 (2020) Nr. 3, S. 223-228, 6 B, 2 Q

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A5.2) konkretisieren die Anforderungen aus der Arbeitsstättenverordnung bezogen auf Straßenbaustellen unter anderem durch definierte Sicherheitsabstände zwischen Personen und fließendem Verkehr und Mindestbreiten für Arbeitsplätze oder für Funktionsflächen von Arbeitsmitteln. Diese Konkretisierungen dienen zum einen den Bauherren, denen die Planung und Ausschreibung einer Baumaßnahme obliegt, und zum anderen den für den Schutz ihrer Beschäftigten verantwortlichen Arbeitgebern, die bekanntlich eine Gefährdungsbeurteilung durchführen müssen. Bei jeder geplanten Baumaßnahme muss im Rahmen einer Gesamtabwägung entschieden werden, ob die Arbeitsstelle unter Vollsperrung oder unter Teilsperrung umgesetzt werden soll. Bei dieser Gesamtabwägung spielen neben der Gefährdungsbeurteilung bezogen auf den Schutz der Arbeitnehmer vor allem auch Aspekte wie die allgemeine Verkehrssicherheit, die Wirtschaftlichkeit, die mögliche Bauausführung und die Eignung von Umleitungsstrecken eine wichtige Rolle. Aus vielen Gründen sollten Vollsperrungen vermieden werden, sodass bei der Planung der Baustellenorganisation Kreativität gefragt ist. Für das Bauen unter beengten Verhältnissen gibt es einerseits organisatorische Lösungsansätze bezogen auf den Bauablauf und begleitende Maßnahmen, andererseits technische Lösungsansätze wie Innovationen an den Arbeitsmaschinen oder den Sicherheitseinrichtungen und zudem verkehrsbeschränkende Maßnahmen, mit denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit oder zugelassene Fahrzeugbreiten im Baustellenbereich geregelt werden. Zur Umsetzung der technischen Regeln für Arbeitsstätten in der Praxis wird eine Handlungshilfe zur ASR A5.2 herausgegeben werden, wenn die letzten Abstimmungen erfolgt sind. Ziel der Handlungshilfe ist es, den Bauherren und Arbeitgebern durch zusätzliche Hinweise die Handhabung der ASR A5.2 zu verdeutlichen und mit konkreten Fallbeispielen Lösungsmöglichkeiten für das Bauen unter beengten Verhältnissen vorzuschlagen. Experten aus den Bereichen Arbeitsschutz und Straßenwesen haben in einem Workshop mit ihren Ideen und Erfahrungen gezeigt, dass es organisatorische und technische Lösungen gibt, die ein Arbeiten im Grenzbereich zum fließenden Verkehr unter Einhaltung der Sicherheitskriterien seitens des Arbeitsschutzes (wenn auch unter Reduzierung des Sicherheitsabstands bei erhöhtem Aufwand mit technisch wirksamen Lösungen) und unter Aufrechterhaltung des Verkehrs (wenn auch unter gewissen Einschränkungen hinsichtlich der Fahrstreifenbreiten und der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten) möglich ist, sodass Vollsperrungen auf Landstraßen und kommunalen Straßen sowie Teilsperrungen (auch auf Autobahnen) auf ein Minimum reduziert werden können.