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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75433

Systematik eines erweiterten Qualitätssicherungssystems für die Wiederherstellung von Aufgrabungen im kommunalen Straßenbau

Autoren A. Schacht
Sachgebiete 12.0 Allgemeines, Management
7.9 Leitungsgräben, Rohrleitungen, Durchlässe

Straße und Autobahn 71 (2020) Nr. 3, S. 243-252, 9 B, 5 T, zahlr. Q

Insbesondere im kommunalen Bereich ist das Bauwerk Straße mit einer Vielzahl von Leitungen der verschiedenen Versorgungsträger durchzogen. Der Bau sowie insbesondere die Erhaltung der Leitungen und die Betriebssicherheit sind für die Infrastruktur sowie die gesamte Volkswirtschaft von enormer Bedeutung. Hierdurch ergibt sich im Besonderen die Notwendigkeit, diese Leitungen zu erhalten, instand zu setzen, zu erweitern oder zu erneuern, das heißt, Aufgrabungen durchzuführen. Der Straßenbaulastträger hat hierbei höchstes Interesse an der Sicherstellung einer ausreichenden Wiederherstellungsqualität des Straßenoberbaus. Allerdings ist eine direkte Einflussnahme des Straßenbaulastträgers auf den ausführenden Unternehmer, welcher im Auftrag des Versorgers tätig ist, nur eingeschränkt beziehungsweise in der Regel nicht möglich. So sind im Innenverhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen detaillierte Anforderungen an die Wiederherstellungsqualität von Aufgrabungen zu definieren und entsprechende Qualitätssicherungssysteme einschließlich einer verbindlichen Festlegung von Untersuchungen und Bewertungsmethoden bei etwaigen Abweichungen zu etablieren. Das skizzierte Qualitätssicherungssystem ermöglicht dem Straßenbaulastträger unter anderem die Qualität sowie etwaige Qualitätsabweichungen bei der Wiederherstellung des Straßenkörpers im Rahmen einer "Übernahmeprüfung" zu erfassen und zu bewerten. Berücksichtigung findet dabei die Schwere eines möglichen Schadens infolge einer etwaigen Abweichung von der geforderten Qualität (Sensitivität) sowie die Bedeutung der Straße und die mögliche Beeinträchtigung der Nutzbarkeit des Straßenraums durch einen etwaigen Schaden (Kritikalität). Auf dieser Grundlage können Maßnahmenentscheidungen in Bezug auf die Akzeptanz etwaiger unzulässiger Abweichungen auf Grundlage verbindlicher Regeln sowie unter Berücksichtigung der Größe der Aufgrabung getroffen werden. Durch die Überführung der Bewertungszahlen der einzelnen Aufgrabungen in dimensionslose Zuordnungswerte ZW (Noten) von 1,0 (sehr gut) bis 5,0 (sehr schlecht) wird darüber hinaus eine vergleichbare Betrachtung ermöglicht. Dies bildet die Grundlage für die Gesamtbewertung je Unternehmen und je Jahr sowie die Ableitung von Maßnahmen des Straßenbaulastträger im Sinne eines systematischen Qualitätsmanagements.