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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75610

Gesamtlärmkartierung und potenziell ruhige Gebiete

Autoren K. Hammer
L. Herok von Garnier
Sachgebiete 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Lärmbekämpfung 15 (2020) Nr. 3, S. 74-79, 12 B, 12 Q

Als zuständige Behörde hat das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) auch 2017 mit der Umgebungslärmkartierung gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie (ULR) die Mindestanforderungen der EU-Kommission erfüllt. Im Anschluss führte das HLNUG eine erweiterte sogenannte PLUS-Kartierung mit allen Straßen auch unterhalb der Schwellenwerte durch. Im Heft Nr. 4, 2018 der "Lärmbekämpfung" berichtete das HLNUG ausführlich über die Möglichkeiten und Herausforderungen dieser Kartierung. Aufbauend auf diesen Ergebnissen wurde im Jahr 2019 auf der Grundlage der VDI 3722 Blatt 2 eine Gesamtlärmkartierung fertiggestellt. Zweck dieser Kartierung ist es zum einen, an Orten, an denen Immissionen von mehreren Lärmarten auftreten, ein Maß der Gesamtbelastung einschätzen zu können. Zum anderen ermöglicht die Betrachtung, auch Orte zu identifizieren, an denen es potenziell äußerst geringe Lärmimmissionen gibt - also potenziell ruhige Gebiete. Die Ausweisung ruhiger Gebiete ist ebenfalls eine Anforderung der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Das Vorgehen der Stadt Kassel zur Festlegung ruhiger Gebiete zeigt, dass eine Gesamtlärmkartierung eine effiziente Grundlage zur Erfüllung dieser Anforderung darstellt.