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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75752

Straßenbetrieb im Zeichen von Corona

Autoren H. Hanke
Sachgebiete 16.0 Allgemeines

Straßenverkehrstechnik 64 (2020) Nr. 6, S. 399-402, 3 B

Im Artikel wird kurz dargestellt, wie der Straßenbetrieb im Notfall eingeschränkt werden kann und welches Minimum zur Daseinsvorsorge aufrechterhalten werden muss. Des Weiteren wird beschrieben, durch welche Maßnahmen die Infektionsgefahr minimiert werden kann und was dies für die Organisation bedeutet. Die Frage der Einschränkung und/oder Reduzierung der Arbeiten stellt sich aus verschiedener Sicht: Zum einen langfristige Einschränkungen, wenn wegen Zugehörigkeit zu Risikogruppen und/oder Reduzierung der Infektionsgefahr die aktive Mannschaftsstärke der Meisterei über eine nicht absehbare längere Zeitdauer reduziert ist. Zum anderen, wenn kurzfristig über einen beschränkten Zeitraum ein erheblicher Teil des Personals krank oder in Quarantäne ist. Die Tätigkeiten und deren Anforderungen ergeben sich aus dem Leistungsheft für die betriebliche Straßenunterhaltung des Bundes und der Länder, in dem für planbare Tätigkeiten auch Turnusse empfohlen werden. Teilweise ergeben sich Turnusse auch aus verbindlichen Vorgaben von Gesetzen oder Normen. Bei einem Teil der Arbeiten können diese Turnusse auch für eine längere Dauer zumindest in gewissem Rahmen reduziert werden, was gegebenenfalls leichte Qualitätseinbußen zur Folge haben kann (zum Beispiel Mäharbeiten auf Extensivflächen oder auf Rastanlagen); sofern Sicherheitsbelange betroffen sind, ist dies allerdings nicht möglich (zum Beispiel Mäharbeiten im Intensivbereich beziehungsweise in Sichtflächen). Durch die in Corona-Zeiten reduzierten Verkehrsmengen, insbesondere im Reiseverkehr, reduzieren sich zum Teil auch die Anforderungen.