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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75785

Verfahrensrechtliche Regelung der Vorbereitung von Maßnahmengesetzen im Verkehrsbereich

Autoren J. Ziekow
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 39 (2020) Nr. 10, S. 677-685, zahlr. Q

Der Beitrag stellt zunächst das auf der ersten Stufe erlassene Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz mit seinen verfassungsrechtlichen und verfahrensbezogenen Implikationen dar. Anschließend wird auf die in der Diskussion verschiedentlich angezweifelte Vereinbarkeit der Zulassung von Projekten durch Maßnahmengesetze mit EU- und Völkerrecht eingegangen. Verfolgt man die Diskussion um die Beschleunigung der Verfahren zur Zulassung von Verkehrsprojekten über die letzten dreißig Jahre, so lässt sich eine gewisse Zyklik feststellen, die im Abstand von etwas mehr als zehn Jahren zu gesetzgeberischen Maßnahmen führt. Beginnend mit der Beschleunigungsgesetzgebung nach der deutschen Einheit wurden bis Mitte der neunziger Jahre verschiedene Bundesgesetze erlassen, darunter mit dem Gesetz über den Bau der "Südumfahrung Stendal" der Eisenbahnstrecke Berlin-Oebisfelde vom 29.10.1993 sowie dem Gesetz über den Bau des Abschnitts Wismar West-Wismar Ost der Bundesautobahn A 20 Lübeck-Bundesgrenze (A 11) vom 02.03.1994 auch zwei die Verkehrsvorhaben per Gesetz zulassende so genannte Maßnahmengesetze, wurde ein weiterer Beschleunigungsschritt im Jahre 2006 mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben vollzogen. Nachdem die folgenden Jahre durch die Stärkung der Bürgerbeteiligung in Planungsverfahren geprägt waren und die Beschleunigungsthematik infolgedessen etwas in den Hintergrund trat, setzte der Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode wieder einen deutlichen Akzent in Richtung Beschleunigung. In Realisierung dessen wurden in dieser Legislaturperiode mittlerweile zwei das Verfahrensrecht ändernde Planungsbeschleunigungsgesetze erlassen. Zusätzlich griff der Koalitionsvertrag den in den 1990er-Jahren verwendeten Ansatz wieder auf, Baurecht für Verkehrsprojekte durch Maßnahmengesetze zu schaffen. Das Klimaschutzprogramm 2020 der Bundesregierung bekräftigte den Rückgriff auf das Instrument der Maßnahmengesetze, soweit es sich um Schienenwegeplanungen handelt. In einem ersten Gesetz werden das Verfahren zur Vorbereitung von Maßnahmengesetzen der Verkehrswegeplanung und die zuständigen Behörden festgelegt. Auf der zweiten Stufe werden dann die einzelnen Maßnahmengesetze erlassen, durch die die verschiedenen Verkehrsvorhaben genehmigt werden.