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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75895

Tempo 30 auf verkehrsorientierten Straßen - es geht auch einfach: Praxisbeispiele und deren Wirkung aus der Stadt Luzern

Autoren R. Schürmann
T. Saurer
E. Bühlmann
Sachgebiete 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)

Straße und Verkehr 106 (2020) Nr. 8, S. 6-13, 6 B, 4 Q

Aus Gründen des Lärmschutzes und der Verkehrssicherheit werden in der Stadt Luzern seit Längerem die verkehrsorientierten Gemeindestraßen 1. Klasse als Tempo-30-Zonen signalisiert. Die Umsetzung erfolgt in der Regel einfach und wenig aufwendig mittels Markierungs- und Signalisierungsmaßnahmen. Die Straßen werden grundsätzlich vortrittsberechtigt geführt und die Fußgängerstreifen belassen. Geschwindigkeitsnachmessungen auf drei sehr unterschiedlichen Abschnitten zeigen in allen Fällen eine substanzielle Geschwindigkeitsreduktion und eine Lärmreduktion, die in Abhängigkeit der Situation unterschiedlich ausfällt. Die Beispiele zeigen jedoch, dass Tempo 30 auf verkehrsorientierten Straßen funktioniert und besonders in Städten und Dorfkernen das Potenzial als einfache und rasch umsetzbare Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Lärmsituation hat. Seit 1989 ist Tempo 30 in der Schweiz gesetzlich geregelt. In der Stadt Luzern stammen die ersten Tempo-30-Straßenabschnitte von Mitte der 1990er-Jahre. Inzwischen gilt auf dem untergeordneten Straßennetz der Stadt Luzern nahezu flächendeckend Tempo 30.