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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75867

Berücksichtigung der Lärmeinwirkungen des Verkehrs in der Bauleitplanung – hinreichender oder verbesserungswürdiger Schallschutz?

Autoren M. Faludi
I. Ork
J. Gerlach
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Straßenverkehrstechnik 64 (2020) Nr. 8, S. 513-522, 7 B, 2 T, 15 Q

Die Thematik des Lärms ist insbesondere in Ballungsräumen und im städtischen Umfeld in den vergangenen Jahren zu einem zentralen Problem in der Gesellschaft geworden. Auch aufgrund eines rasanten Anstiegs des motorisierten Verkehrsaufkommens werden Bewohner in ihrer Umgebung teilweise erheblich gestört. In dem Beitrag wird anhand stichprobenartig ausgewählter Beispiele der Frage nachgegangen, ob Bewohner in Außenwohnbereichen neuer Wohngebiete hinreichend gegenüber Verkehrslärm geschützt werden. Dazu wurden in Eigenforschung des Lehr- und Forschungsgebiets Straßenverkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik der Bergischen Universität Wuppertal rund 20 Fallbeispiele der jüngeren Vergangenheit analysiert. Aufgestellte und genehmigte Bebauungspläne nordrhein-westfälischer Städte wurden bezüglich durchgeführter Schallschutzmaßnahmen untersucht und das noch vorhandene Potenzial zur Optimierung des Lärmschutzes der jeweiligen Gebiete herausgestellt. Die Ausarbeitung zeigt, dass in allen betrachteten Plangebieten nicht das möglich erscheinende Maß an Schutz vor einer erhöhten Lärmbelastung erreicht wurde. Durch den zu gering bemessenen Einsatz aktiver beziehungsweise planerischer Schallschutzmaßnahmen werden die Immissionspegel in den Plangebieten teilweise zwar reduziert - sie befinden sich jedoch letztendlich immer noch deutlich über den anzustrebenden Orientierungswerten. Aus Sicht der Autoren ist ein strengerer Umgang mit gesundheitsorientiertem Lärmschutz in der Bauleitplanung angezeigt. Die Betrachtung des Schallschutzes sollte so früh wie möglich in die Bauleitplanung einfließen und bei hoher gesundheitsgefährdender Belastung dazu führen, dass planerische oder aktive Lärmschutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden.