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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75960

Verkehrslärmschutz: Es darf ein bisschen verbindlicher sein - Überlegungen und Wünsche für die künftige Rechtsentwicklung im Verkehrslärmschutzrecht

Autoren W. Hochreiter
Sachgebiete 0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Wien: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, 2019, 179 S., zahlr. B, Q, Anhang (Informationen zur Umweltpolitik Nr. 200). - ISBN 978-3-7063-0793-2. - Online-Ressource: online verfügbar unter: http://wien.arbeiterkammer.at

Die Frage, wo Österreich in Sachen "Schutz vor Verkehrslärm" steht und wohin es gehen sollte, ist gar nicht leicht zu beantworten. Im AK-Wohlstandsbericht 2019 wurde ein "durchschnittlich" vergeben. Viel zu selten wird aus der Perspektive des Souveräns - das ist das Volk beziehungsweise sind das die in den Nationalrat gewählten Abgeordneten - gefragt, ob es Veränderungs- und Weiterentwicklungsbedarf gibt, vor allem ob solcher für die rechtlichen Rahmenbedingungen besteht. "Stille Nacht - Wo es in Österreich an Verkehrslärmschutz fehlt und welche Auswirkungen Lärm auf die Gesundheit hat" titelte die Ausgabe 4/2018 der Zeitschrift Wirtschaft & Umwelt mit eben diesem Schwerpunkt. Österreichisches Verkehrslärmschutzrecht - das hat die Arbeit an dem Beitrag erhärtet - entsteht vielfach eben nicht nach einer gründlichen Debatte mit allen Betroffenengruppen, sondern zeichnet sich durch viel Anlassgesetzgebung aus, der genau dieser Makel anhaftet, dass die gebotene Debatte nicht stattgefunden hat. Insofern verbindet der Autor mit dem Beitrag schon die Hoffnung, dass es Gelegenheit gibt, über die gefundenen Ergebnisse offen und ergebnisorientiert weiterzusprechen. Dass die Zeit für einen Wandel in der Diskussionskultur reif ist, daran sollte eigentlich kein Zweifel mehr bestehen. Ebenso, dass die Herausforderungen, die eher zu- als abnehmen werden, nur mit Mut zu neuen Wegen bewältigbar sein werden und, dass man sich aktiv um die nötige Akzeptanz aus der Sicht der Betroffenengruppen bemühen muss. Die Diskussion muss aber nicht nur beteiligungsorientiert, sondern gleichzeitig auch interdisziplinär geführt werden und braucht auch politisch vorgegebene Ziele. Es macht schon Eindruck, wenn der "Arbeitsring Lärm der Deutschen Gesellschaft für Akustik e. V." - interdisziplinär - auf die letzte Legislaturperiode zurückblickt und evaluiert, was aus den Vorhaben der Deutschen Bundesregierung geworden und was weiter zu tun sei.