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Detailergebnis zu DOK-Nr. 76002

Hinweise zur Einführung und Anwendung neuer Finanzierungsinstrumente im ÖPNV (Ausgabe 2020)

Autoren
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr
5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen)

Köln: FGSV Verlag, 2020, 72 S., 3 B, 3 T (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 166/1) (W 1, Wissensdokumente). - ISBN 978-3-86446-279-5. - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/hinweise-finanzierungsinstrumente-opnv

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat nun zum ersten Mal die "Hinweise zur Einführung und Anwendung neuer Finanzierungsinstrumente im ÖPNV“, Ausgabe 2020, herausgegeben. Eine angemessene Finanzierung ist eine wichtige Grundlage für einen verlässlichen ÖPNV, das heißt, für einen ÖPNV, bei dem der Kunde bei der Erfüllung seiner Erwartungen auf planbare Verbindungen vertrauen kann und ihn die Dienstleistung insgesamt überzeugt. Das Wissensdokument (W 1) ist entsprechend der FGSV-Regelwerkssystematik den "Empfehlungen für einen verlässlichen öffentlichen Verkehr“ (R 2) untergeordnet und spezifiziert den Bereich der Finanzierung als einen Baustein für verlässlichen ÖPNV. Nach einer Darstellung der Bedeutung des ÖPNV für die Gesellschaft wird das gegenwärtige System der Finanzierung des straßengebundenen ÖPNV (ÖSPV) und dessen bundes-, landes- und kommunalrechtlicher Grundlagen beschrieben. Dabei erfolgt eine Konzentration auf Finanzierungselemente des ÖSPV in kommunaler Aufgabenträgerschaft (Abschnitt 3). Anschließend werden absehbare zukünftige Entwicklungen und Rahmenbedingungen vorgestellt, die die ÖPNV-Finanzierung maßgeblich beeinflussen (Abschnitt 4). Die Finanzierung des ÖPNV ergibt sich aus unterschiedlichen Ertrags- und Aufwandspositionen. Die Hinweise beschränken sich auf "neue“ Instrumente der Ertragsseite, die zusätzliche Mittel in das "System ÖPNV“ einspeisen können. Hier wurden (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) alle ernstzunehmenden, in der öffentlichen Diskussion stehenden oder bereits punktuell angewendeten Instrumente gesichtet, in Form von standardisierten Kurzübersichten vorgestellt und bewertet, um einen Überblick zu schaffen und einen Vergleich zu ermöglichen, der die erforderlichen Abwägungsprozesse erleichtert (Abschnitt 5). In Abschnitt 6 werden konkrete Hinweise zur Einführung neuer Finanzierungsinstrumente gegeben. Da einige Finanzierungsinstrumente in Deutschland erst nach einer Änderung des Rechtsrahmens eingeführt werden können, erhält der Gesetzgeber – differenziert nach Planungsebenen – entsprechende Empfehlungen zur Anpassung der Gesetze (Abschnitt 7). Hinweise an den Gesetzgeber (Abschnitt 8 schließen die Hinweise ab.