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Detailergebnis zu DOK-Nr. 76162

Die Realisierung von Infrastrukturvorhaben im Blickwinkel des Planungs- und Vergaberechts: Erwägungen zur Modifizierung des rechtlichen Rahmens

Autoren B. Pfannkuch
M. Schönfeldt
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 39 (2020) Nr. 21, S. 1557-1562

Für eine prosperierende Gesellschaft ist eine leistungsfähige Infrastruktur unabdingbar. Die Beschleunigung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben ist deshalb eine zentrale Voraussetzung für eine Verbesserung volkswirtschaftlichen Wachstums. In den Mittelpunkt von Planung und Realisierung solcher Vorhaben ist stets das Ergebnis unter der Prämisse der Einhaltung klarer Vorgaben von Kosten, Terminen und Qualitäten zu stellen. Ob die bisherigen verfahrensrechtlichen Strukturen sowohl für die Planung als auch für die Realisierung noch geeignet sind, erscheint angesichts der gestiegenen Komplexität und der erheblichen Bedeutung formaler Anforderungen zunehmend fraglich. Zugleich besteht mit den erweiterten Rechtsschutzmöglichkeiten vor allem im Umweltrecht ein erhebliches Verzögerungspotenzial. In dem Beitrag sollen hinsichtlich des Planfeststellungs- und anschließend des Vergaberechts einige der für Verzögerungen bei der Realisierung von Infrastrukturvorhaben besonders relevanten Aspekte dargestellt und jeweils der Versuch von Optimierungsvorschlägen unternommen werden, die bewusst Anlass zu Diskussionen geben sollen. Die Debatte über die Erforderlichkeit der Beschleunigung ist nicht neu und nimmt weiter Fahrt auf; zahlreiche Akteure und Institutionen haben bereits konstruktive Ansätze entwickelt. Mittlerweile ist bereits - entsprechend der Ankündigung im Koalitionsvertrag - das Planungsbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten; darüber hinaus hat der Bundestag mit dem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz und dem Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich weitere Schritte auf dem Weg zu einer Beschleunigung der Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten beschlossen. Forciert werden muss aber die Perspektive, die zur Erreichung dieses Ziels notwendigen Schritte Planung und Umsetzung ganzheitlich zu betrachten.