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Detailergebnis zu DOK-Nr. 76168

Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung

Autoren E. Nies
Sachgebiete 4.2 Berufsfragen
9.1 Bitumen, Asphalt

Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin: ASU, Zeitschrift für medizinische Prävention 55 (2020) Nr. 2. - Online-Ressource: Zugriff über: https://www.asu-arbeitsmedizin.com/praxis/auf-gewundenen-strassen-zum-verbindlichen-arbeitsplatzgrenzwert-daempfe-und-aerosole-aus

Der Autor stellt den Hintergrund dar, der zur Einführung des neuen deutschen Arbeitsplatzgrenzwerts für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung geführt hat. Nach der Klärung von Begrifflichkeiten und einer Schilderung der Entwicklung der letzten 20 Jahre inklusive neuer Erkenntnisse zur Toxikologie von Bitumen beschreibt er die daraus resultierende Neubewertung durch die MAK-Kommission, deren MAK-Wert-Vorschlag im Sommer 2018 bekannt gegeben und zu dem auch Anmerkungen und Änderungswünsche eingereicht wurden. Der Ableitungsweg zur Aufstellung eines MAK-Werts wurde dabei nicht beanstandet, die Einstufungen und der MAK-Wert blieben unverändert. Auf dieser Basis empfahl der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) einen Arbeitsplatzgrenzwert von 1,5 mg/m³ für Dämpfe und Aerosole aus Destillations- und Air-Rectified-Bitumen bei einer Aussetzung des Grenzwerts bis Ende 2024. Es wurde vereinbart, dass Baugewerbe und Bauindustrie zusammen mit der BG BAU konkrete Lösungsansätze erarbeiten, um die Unternehmen bei der Optimierung der Arbeitsschutzstandards zu unterstützen. Für Mai 2022 wird ein Zwischenbericht erwartet. Mögliche Maßnahmen sind persönliche Schutzausrüstung wie gebläseunterstützter Atemschutz, Absaugeinrichtungen an Asphaltfertigern und die Verwendung von temperaturabgesenktem Asphalt. Abschließend wird kurz auf die besonderen messtechnischen Herausforderungen eingegangen.