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Detailergebnis zu DOK-Nr. 76318

Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung: TL G SoB-StB 20 (Ausgabe 2020)

Autoren
Sachgebiete 9.5 Naturstein, Kies, Sand
9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung

Köln: FGSV Verlag, 2020, 26 S., Anhang (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 696) (R 1, Regelwerke). - ISBN 978-3-86446-244-3

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen hat nun die "Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung" (TL G SoB-StB 20) mit einer Ausgabe 2020 neu herausgegeben. Sie ersetzen die "Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung", Ausgabe 2004, Fassung 2007. Die TL G SoB-StB behandeln die Güteüberwachung der in Schichten ohne Bindemittel einzusetzenden Baustoffgemische im Zusammenhang mit den "Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau" (TL SoB-StB). Die TL G SoB-StB regeln die Typprüfung, die Betriebsbeurteilung und die Güteüberwachung. Die Güteüberwachung ist eine produktbezogene Überwachung und besteht aus Fremdüberwachung und Werkseigener Produktionskontrolle (WPK) des Herstellers. Die Fremdüberwachung beinhaltet Probenahme und Produktprüfung durch eine für die Prüfungsart und das Fachgebiet anerkannte Prüfstelle (RAP Stra, Fachgebiet I2), die WPK des Herstellers erfolgt gemäß TL SoB-StB, Anhang A. Nach den Bestimmungen dieser Technischen Lieferbedingungen ist zu verfahren, wenn für Baustoffgemische gemäß TL SoB-StB eine Güteüberwachung gefordert ist. Die Güteanforderungen an diese Baustoffgemische ergeben sich aus den einschlägigen Technischen Lieferbedingungen und Richtlinien, die im Anhang A der TL G SoB-StB aufgeführt sind. Im Regelwerk wird zur Typprüfung, Betriebsbeurteilung, zur Güteüberwachung sowie zu Maßnahmen bei Mängeln ausgeführt. Im ausführlichen Anhang B sind die Prüfungen und Prüfhäufigkeiten für die Güteüberwachung hinsichtlich der unterschiedlichen Schichten ohne Bindemittel tabellarisch aufgeführt. Zusätzlich enthält Anhang C als Muster einen Vertrag über die Durchführung der Fremdüberwachung.