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Detailergebnis zu DOK-Nr. 76411

Das M VaB Teil 1 - ein erstes Resümee nach 5 Jahren

Autoren M. Peck
Sachgebiete 11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV)
11.3 Betonstraßen

Straße und Autobahn 72 (2021) Nr. 1, S. 25-32, 6 B, 7 Q

Das "Merkblatt für Planung, Konstruktion und Bau von Verkehrsflächen aus Beton" (M VaB), Teil 1: "Kreisverkehre, Busverkehrsflächen und Rastanlagen" war im August 2019 genau fünf Jahre veröffentlicht. Seither sind vor allem die national realisierten Kreisverkehrsanlagen auf Basis des M VaB, Teil 1, geplant und ausgeführt worden. Als erster deutscher Kreisverkehr in der aktuellen Bauweise kann der im Jahre 2007 realisierte Kreisverkehr im rheinland-pfälzischen Bad Sobernheim gelten. Da an diesem Projekt die grundlegenden, später auch in das M VaB übernommenen Bauregeln entwickelt wurden, kann davon ausgegangen werden, dass nahezu alle seit 2007 gebauten Betonkreisverkehre nach weitgehend übereinstimmenden Konstruktions- und Ausführungsregeln realisiert wurden. Mit dieser Erfahrungslage können die Inhalte des M VaB an den mehr als 100 nationalen Kreisverkehrsanlagen aus Beton auf ihre Richtigkeit und Aktualität überprüft werden. Sicher ist, dass das Merkblatt für die zutreffenden Verwaltungen, Planenden und Ausführenden eine leicht verständliche und den Praxisalltag erheblich erleichternde Grundlage darstellt. Auch konnten in der Praxis keine systematischen Fehler in den formulierten Bauregeln festgestellt werden, die eine rasche Überarbeitung der Merkblattinhalte erfordern würden. Im Gegenteil hat sich gezeigt, dass die formulierten Bauregeln mit Blick auf eine gute Zielqualität überwiegend deutlich auf der sicheren Seite liegen. Dennoch bieten sich aus den Praxiserfahrungen Aspekte der Bearbeitung an, allerdings nicht allein auf der Seite der Verschärfung oder Vermehrung der Regelungen, sondern vor allem bei den Planungs- und Ausführungshinweisen. So hat sich gezeigt, dass aus den Konstruktionsvorschlägen in Tafel 2 der RStO 12 für den Bau von Kreisverkehrsanlagen im Grunde nur eine Oberbaukonstruktion sinnvoll ist. Weiterhin hat sich als günstig erwiesen, die in den RStO 12 vorgegebenen Deckendicken jeweils mindestens um 2 cm zu erhöhen. Dies entspricht dem bei hohem Schwerverkehr besonders aggressiven Lastkollektiv in einem Kreisverkehr, erleichtert die Planung der Fugen und der Plattengeometrien und erhöht bei der Betonbauweise das Lebensdauerpotenzial erheblich. Weiterhin hat es sich in der Praxis als qualitätsfördernd erwiesen, die Material- und Sorgfaltsanforderungen beim Verlegen aufgeklebter Borde deutlicher zu formulieren. Ebenso sollten für die verwendeten Betone im Handeinbau obere Konsistenzgrenzen formuliert werden. Bei der inzwischen üblichen Verwendung von Faserbewehrungen müssen die Vorgaben der TL Beton-StB hinsichtlich der maximalen Zement- und Sandgehalte häufig überschritten werden, um eine ausreichende Verarbeitbarkeit des Betons zu erreichen.