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Detailergebnis zu DOK-Nr. 76452

Gesetz zum autonomen Fahren: es bleibt noch viel zu tun

Autoren M. Krampitz
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Nahverkehr 38 (2020) Nr. 12, S. 11-13, 1 B

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur will mit seinem geplanten Gesetz zum autonomen Fahren dafür sorgen, dass Deutschland zum Vorreiter in Sachen Fahrzeugautomatisierung wird. Leider schafft es der Entwurf nicht, sich von der Vorstellung eines menschlichen Fahrzeugführers als zentralem Adressaten und wesentlichem Leitbild des Straßenverkehrsrechts zu verabschieden. Auch in Sachen Klimaschutz bleibt er hinter den Erwartungen zurück. Stattdessen bräuchte es einen ganzheitlichen Ansatz, der die Unterschiede und Besonderheiten maschineller Lösungen in den Fokus rückt und in klare rechtliche Anforderungen übersetzt und sich außerdem an unseren Klimaschutzzielen orientiert.