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Detailergebnis zu DOK-Nr. 76538

Das räumliche Potenzial der Verkehrswende - und die Aufgaben des Umweltverbunds bei seiner Ausschöpfung

Autoren S. Grischkat
A. Mönch
A. Stein
Sachgebiete 0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr
6.10 Energieverbrauch

Planerin (2021) Nr. 1, S. 59-61, 3 B, 2 Q

Die Bundesrepublik Deutschland ist zur Treibhausgasminderung verpflichtet. Bis zum Jahr 2050 ist Klimaneutralität herzustellen. Dazu müssen alle Sektoren beitragen. Besonders herausfordernd ist dieses Ziel für den Verkehrsbereich, da dort über die vergangenen Jahrzehnte keinerlei Erfolge erzielt werden konnten. Eine umgehende Verkehrswende ist daher notwendig. In einem aktuellen Gutachten (KCW 2020) wird aufgezeigt, dass sie eine unter anderem an den Klimaschutzzielen orientierte Verkehrspolitik des Bundes erfordert und die Verkehrsplanung an diesen Zielen auszurichten ist. Dazu gehört, zu erstrebende und nach planerischer Analyse auch realisierbare verkehrliche Zustände als Handlungsziele der jeweiligen Gebietskörperschaft zu ermitteln. Das gilt sowohl für die Antriebswende (Dekarbonisierung) als auch die Mobilitätswende (Reduktion des MIV und Verlagerung auf den Umweltverbund (das heißt öffentlicher (ÖV) und nichtmotorisierter (NMIV) Verkehr)). Deutschland weist hier eine Leerstelle auf. Vor diesem Hintergrund nimmt das Gutachten, basierend auf drei Studien, die nach Abschluss des Pariser Klimaschutzübereinkommens das Treibhausgasminderungspotenzial verschiedener Politikszenarien analysierten, ein Minderungspotenzial der Verkehrsleistung des MIV in Höhe von einem Drittel an. Dieses beläuft sich auf 800 Mio. Personenkilometer (Pkm) pro Tag, ermittelt anhand von Daten der Mobilitätserhebung "Mobilität in Deutschland" (MiD).