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Detailergebnis zu DOK-Nr. 76752

Infrastrukturmaßnahmen Via sicura - werden sie adäquat umgesetzt?

Autoren Y. Achermann Stürmer
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)

Straße und Verkehr 107 (2021) Nr. 4, S. 19-25, 2 B, 8 Q

Die Infrastrukturmaßnahmen, die seit Juli 2013 in Artikel 6a des Straßenverkehrsgesetzes [SVG] der Schweiz verankert sind, gehören zu den wichtigsten Maßnahmen des Programms Via sicura. Im Rahmen einer formativen Evaluation hat die BFU (Beratungsstelle für Unfallverhütung), überprüft, ob die in Artikel 6a SVG beschriebenen Maßnahmen adäquat umgesetzt werden oder ob Nachbesserungsbedarf besteht. Die Umsetzung des entsprechenden Artikels ist auf gutem Weg. Die Verkehrssicherheit genießt bei Planung, Bau, Unterhalt und Betrieb der Straßeninfrastruktur meist einen hohen Stellenwert. Verbesserungspotenzial wurde jedoch identifiziert. Im Jahr 2012 verabschiedete das Parlament das Maßnahmenpaket Via sicura, das die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen soll. Fast 90 % der Maßnahmen traten zwischen Januar 2013 und Januar 2016 in Kraft, darunter die Festlegung von Vorgaben für eine sicherere Straßeninfrastruktur. Der Wortlaut des entsprechenden, neu geschaffenen Artikels 6a SVG ist unter anderem: Bund, Kantone und Gemeinden tragen bei Planung, Bau, Unterhalt und Betrieb der Straßeninfrastruktur den Anliegen der Verkehrssicherheit angemessen Rechnung.