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Detailergebnis zu DOK-Nr. 76902

Mopedlenker: sicher unterwegs? Fahrkompetenz von jugendlichen Mopedlenkern: Problemlage und Handlungsbedarf

Autoren B. Salamon
E. Wannenmacher
M. Winkelbauer
Sachgebiete 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)

Zeitschrift für Verkehrsrecht 66 (2021) Nr. 2, S. 66-72, 1 B, 1 T, 38 Q

Aktuelle Studien zeigen, dass die für die motorisierte Teilnahme am Straßenverkehr benötigten Kompetenzen bei jugendlichen Mopedlenkern vielfach noch nicht voll entwickelt sind. In den letzten Jahrzehnten hat der Gesetzgeber immer wieder versucht, diesem Umstand Rechnung zu tragen, doch die Unfallzahlen sind anhaltend hoch. Zweifellos liegt noch Verbesserungspotenzial in Ausbildung und Prüfung. In Vergleich zu den anderen Klassen sind nämlich die Voraussetzungen für die Erteilung der AM-Lenkberechtigung deutlich geringer, insbesondere gibt es keine praktische Prüfung. Etwa 4 000 Personen verletzen sich in Österreich pro Jahr beim Lenken eines Mopeds, neun Personen verunfallen tödlich. Der größte Teil der Verunglückten ist jünger als 18 Jahre. Jährlich werden 12 000 bis 15 000 Mopeds erstzugelassen, etwa 31 000 neue Lenkberechtigungen der Klasse AM werden jedes Jahr erteilt, 93 % davon an 15-Jährige. Damit erwirbt ein Drittel aller 15-jährigen Jugendlichen den Mopedführerschein. Zum Vergleich: Jährlich werden etwa 1 800 Lenkberechtigungen der Klasse A1 erteilt, davon werden ungefähr 75 % von 16-Jährigen erworben. Mit Einführung des Mopedausweises im Jahr 1991 wurde in Österreich der Zugang zum Lenken von Mopeds erstmals reguliert und an eine verpflichtende Theorieprüfung geknüpft. Daraufhin sanken die Unfallzahlen stark um etwa 40 % auf circa 6 000 verletzte Mopedfahrer pro Jahr. In den folgenden Jahren wurden die Voraussetzungen für den Erwerb des Mopedausweises immer wieder geändert. Im Jahr 1997 wurde der Einstieg in die motorisierte Mobilität für 15-Jährige ermöglicht, allerdings mehrere zusätzliche Voraussetzungen dafür festgelegt, insbesondere die Absolvierung einer verkehrspsychologischen Untersuchung zur Feststellung der geistigen Reife.