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Detailergebnis zu DOK-Nr. 77207

Innenentwicklung in lärmvorbelasteten Lagen: Möglichkeiten und Grenzen

Autoren A. Bunzel
S. Hanke
A. Janßen
D. Michalski
T. Preuß
Sachgebiete 5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Planerin (2021) Nr. 3, S. 48-49, 2 B, 6 Q

Das Bestreben nach einer möglichst weitgehenden Ausschöpfung der Bebauungsmöglichkeiten im Innenbereich lässt Ziel- und Interessenkonflikte zutage treten, die auf der Basis des Bau- und Immissionsschutzrechts planerisch zu lösen sind. Auch bei gewerblichen Schallimmissionen sollen - so die Erwartung aus dem Bereich der Stadtplanung - die gleichen Lösungsoptionen eröffnet werden wie bei Verkehrslärmvorbelastungen. Dabei geht es im Kern um die Möglichkeit, im Einzelfall unter besonderen Voraussetzungen auch bei Belastungen durch Gewerbelärm auf den Innenraumpegel abzustellen, um ruhiges Schlafen zu gewährleisten. Diese Lösungsoption ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wegen der bei Gewerbelärm gebotenen Bindung an die TA Lärm versperrt (BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8.11). Gefordert wird ein erweiterter Spielraum für planerische Lösungen im Rahmen der Bauleitplanung. In Rede ist eine Experimentierklausel, um beim Lärmschutz Nutzungskonflikte zwischen Gewerbebetrieben und heranrückender Wohnbebauung zu lösen. Noch offen ist eine daran anknüpfende Normsetzung in Form einer Experimentierklausel in der TA Lärm. Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat im Auftrag des Umweltbundesamts und in Kooperation mit der LK Argus Kassel GmbH ein Forschungsvorhaben durchgeführt. Darin wurden Praxisbeispiele für die Realisierung verdichteter, funktionsgemischter und dabei zugleich lärmreduzierter Stadtquartiere in lärmvorbelasteten Lagen untersucht: Berlin Friesenstraße, Hamburg Mitte Altona, Mainz Zoll- und Binnenhafen, München Candidplatz, Offenbach Hafen, Stuttgart Neckarpark Bad Cannstadt, Tübingen ehemaliger Güterbahnhof und Wiesbaden Rheingau-Palais.