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Detailergebnis zu DOK-Nr. 77412

Der Beitrag des Mietrechts zur Förderung der Elektromobilität

Autoren A. Scheidler
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
6.10 Energieverbrauch

Verkehrsdienst 66 (2021) Nr. 9, S. 234-239, 2 B, 21 Q

Nachdem sich herausgestellt hat, dass das von der Bundesregierung im Jahr 2010 ausgegebene Ziel, bis 2020 eine Million Elektroautos auf deutsche Straßen zu bringen, nicht erreicht wird, setzten weitere Bemühungen des Gesetzgebers ein, die Attraktivität von Elektroautos zu steigern. Neben steuerlichen Vergünstigungen und Privilegierungen im Straßenverkehrsrecht zählt dazu auch das Bestreben, die Ladeinfrastruktur auszubauen. Ausgehend von der Erkenntnis, dass ein Ausbau nicht nur im öffentlichen Raum erfolgen muss, wurden mit Wirkung zum 1. Dezember 2020 Neuregelungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht geschaffen, die dem Mieter (beziehungsweise Wohnungseigentümer) einen Anspruch darauf geben, dass er bauliche Veränderungen verlangen kann, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen.