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DOK Straße
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Detailergebnis zu DOK-Nr. 77217

Verhinderung von Baumunfällen durch Sicherheitsaudits von Straßen

Autoren A. Bark
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)

Bonn: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR), 2020 (Schriftenreihe Verkehrssicherheit Bd. 22) S. 31-34, 6 B, 7 Q. - Online-Ressource: verfügbar unter: www.dvr.de

Auch die Bepflanzung wird im Rahmen der Sicherheitsaudits von Straßen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit beurteilt. In den Planungsaudits werden hierzu in der Regel die Landschaftspflegerischen Begleitpläne (LBP) und die Landschaftspflegerischen Ausführungspläne (LAP) auditiert. Bei den Sicherheitsaudits vor und nach Verkehrsfreigabe sowie bei den Bestandsaudits ist die Bepflanzung, insbesondere die vorhandenen Bäume sowie die Neuanpflanzungen von Bäumen, detailliert zu prüfen. Für die Auditorinnen und Auditoren wurden daher in den Checklisten zu den ESAS (Êmpfehlungen für das Sicherheitsaudit von Straßen, FGSV 2002) folgende Kernfragen formuliert: Führt das Wachstum der Bepflanzung zu künftigen Sicherheitsproblemen (zum Beispiel durch Sichtprobleme, zu erwartende Stammdurchmesser größer 8 cm, verdeckte Straßenschilder, Licht- und Schatteneffekte, auf die Straße fallende Blätter)? Sind durch die Bepflanzung und die Bepflanzungsart Irritationen der Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen (zum Beispiel Linienführung)? Sind Baumpflanzungen in ausreichendem Abstand zur Straße? Wird die Sicht durch die Bepflanzung behindert?" Jede Auditorin und jeder Auditor muss daher auf der Grundlage dieser Fragen die Planung einer Verkehrsanlage beziehungsweise die bestehende Verkehrsanlage bei einem Bestandsaudit beurteilen. Hierzu sind umfangreiche Ortsbesichtigungen erforderlich, da aus den Planunterlagen beziehungsweise den Luftbildern oftmals nicht alle Hindernisse im Seitenraum (zum Beispiel Anzahl der Bäume, Baumdurchmesser, Baumstümpfe, Abstände der Bäume zum Fahrbahnrand! zu erkennen sind. Auch die Beurteilung der Sichtverhältnisse (zum Beispiel Einhaltung der erforderlichen Sichtfelder, freie Sicht auf die StVO-Beschilderung und die Wegweisung) kann oftmals nur durch eine Ortsbesichtigung überprüft werden.