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Detailergebnis zu DOK-Nr. 77498

Generelles Tempolimit auf Autobahnen: hohe volkswirtschaftliche Kosten sind zu berücksichtigen

Autoren U. Schmidt
Sachgebiete 0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft
5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen)
6.10 Energieverbrauch

Kiel: Institut für Weltwirtschaft (IfW), 2020, 10 S., 3 T, 8 Q (Kiel Policy Brief Nr. 145). - Online-Ressource: verfügbar unter: http://hdl.handle.net/10419/224470

Das Umweltbundesamt (UBA) hat in einer viel beachteten Studie die Konsequenzen eines Tempolimits auf Autobahnen für die Treibhausgasemissionen im deutschen Verkehrssektor berechnet. Dabei wurde gezeigt, dass ein generelles Tempolimit von 130 km/h die Emissionen um 1,9 Mio. t CO2-Äquivalente pro Jahr reduzieren würde. Für Tempolimits von 120 und 100 km/h ergeben sich entsprechend 2,6 und 5,4 Mio. t. Das UBA schließt daraus, dass ein generelles Tempolimit "ohne nennenswerte Mehrkosten" zu den Klimaschutzzielen im Verkehrssektor beitragen kann. Auch der Verkehrsclub Deutschland (VCD) betont, dass ein Tempolimit zu keinen Kosten führen würde. Diese Aussagen sind so aus Sicht des Instituts für Weltwirtschaft nicht haltbar, da die mit den niedrigeren Geschwindigkeiten einhergehenden längeren Fahrzeiten zu erheblichen Mehrkosten führen. Werden diese näherungsweise berücksichtigt, ergeben sich für die vom UBA betrachteten Tempolimits Vermeidungskosten zwischen 716 und 1 382 EUR je t CO2-Äquivalent, was verglichen mit alternativen Klimaschutzmaßnahmen hoch ist. Selbst wenn man die mögliche Reduktion der Verkehrstoten berücksichtigt, führen generelle Tempolimits zwischen 100 und 130 km/h zu Wohlfahrtverlusten. Daher sollte die Verkehrspolitik Maßnahmen priorisieren, bei denen Ökonomie und Klimaschutz im Einklang stehen. Zu nennen sind hier insbesondere ein einheitlicher CO2-Preis, variable Tempolimits sowie zeit- und ortsabhängige Straßennutzungsgebühren.