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Detailergebnis zu DOK-Nr. 77300

Temperaturabgesenkter Asphalt auf der B 87

Autoren K. Hunstock
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
4.2 Berufsfragen
11.2 Asphaltstraßen

Asphalt 56 (2021) Nr. 7, S. 12-19, 9 B, 4 T, 14 Q

Im Herbst 2019 wurde ein verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 1,5 mg/m³ für Dämpfe und Aerosole beim Asphalteinbau eingeführt, für den eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2024 gilt. Um bis zu diesem Datum den AGW einzuhalten, werden aktuell, neben der Ausrüstung von Fertigern mit Absaugvorrichtungen, vor allem Möglichkeiten der Emissionsreduzierung untersucht. Die Absenkung von Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen durch Reduzierung der Einbautemperatur ist bereits seit vielen Jahren bekannt, beforscht und im Regelwerk festgehalten, hat in den letzten Jahren bis 2019 jedoch keine Weiterentwicklung mehr erfahren. Generell bewirkt eine Temperaturabsenkung von Walzasphalten eine Erhöhung des Verdichtungswiderstands. Diesem kann durch geeignete Modifizierungen mit organischen und mineralischen Zusätzen zeitweise entgegengewirkt werden. Im Beitrag wird über den Einsatz des chemischen Additivs Evotherm P35 bei der Erneuerung einer Asphaltdeckschicht mit 4 cm SMA 11 S und einer Asphaltbinderschicht mit 8 cm AC 16 B S auf der B 87 berichtet. Mit dem Additiv konnten die Produktions- und Einbautemperatur der Asphaltmischgüter um circa 20 °C abgesenkt werden. Produktion und Einbau des Asphaltbinders waren vergleichbar zu herkömmlichen Mischgütern, Produktion und Einbau des SMA jedoch anspruchsvoller, insbesondere hinsichtlich der Verdichtung. Die Ergebnisse der Emissionsmessungen zeigen deutlich verringerte Werte, teilweise unterhalb des Grenzwerts. Die Durchführung weiterer Versuchsstrecken wird als zwingend notwendig erachtet, die durchgeführte Baumaßnahme soll über fünf Jahre weiterhin intensiv beobachtet werden.