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Detailergebnis zu DOK-Nr. 77521

Energiewende durch Elektroautos - Neuerungen für das Baurecht

Autoren J. Brukwicki
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung
6.10 Energieverbrauch

Infrastrukturrecht 18 (2021) Nr. 11, S. 247-250, 16 Q

Wie der kommerzielle Erfolg der Marke Tesla und der weiteren Elektroauto-Anbieter zeigt, wird Elektromobilität zu einem immer größeren Thema in der Gesellschaft. Dies ist auch der Bundesregierung bewusst. Ausweislich des Klimaschutzprogramms 2030, welches das Bundeskabinett am 09.10.2019 beschlossen hat, trägt Deutschland als führende Industrienation eine besondere Verantwortung für den weltweiten Klimawandel. Deshalb soll unter anderem der Umstieg auf Elektro-Fahrzeuge gefördert werden. Das am 24.03.2021 im Bundesgesetzblatt verkündete Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) regelt die notwendigen Voraussetzungen und die baurechtlichen Anforderungen an das Verteilernetz, um diesen Umstieg zu ermöglichen. Das neue Gesetz setzt Vorgaben aus der EU-Gebäuderichtlinie um und soll die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Ausbau der Elektromobilität schaffen. Denn der flächendeckenden Nutzung von Elektrofahrzeugen steht derzeit noch die unzureichend ausgebaute Infrastruktur entgegen. Es ist häufig nicht möglich, Ladestationen kostengünstig zu errichten, da es an den dafür nötigen Leitungen fehlt. Doch damit soll jetzt Schluss sein: Die Neuregelungen des GEIG haben das Ziel, die Elektromobilitätsinfrastruktur flächenweit zu stärken. Im ersten Schritt sollen kurzfristig Ladepunkte schneller errichtet werden können. Mittel- und langfristig sollen die Kosten für die Errichtung von Ladepunkten gesenkt und so ein weiterer Anreiz für den Umstieg auf Elektrofahrzeuge geschaffen werden. Die Bundesregierung möchte so die Dekarbonisierung des Verkehrssektors vorantreiben und die nötigen Voraussetzungen schaffen, um ihr selbst gestecktes Ziel aus dem Klimaschutzprogramm 2030, dass in Deutschland bis 2030 sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein sollen, zu erfüllen.