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Detailergebnis zu DOK-Nr. 77595

Schwerpunkt Qualitätssicherung - Teil 1: Anmerkungen zur Qualitätssicherung von Asphalt

Autoren L. Drüschner
Sachgebiete 11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV)
11.2 Asphaltstraßen

Asphalt 56 (2021) Nr. 8, S. 47-55, 7 B, 2 T, 10 Q

Zwischen dem Auftraggeber (AG) und dem Auftragnehmer (AN) besteht ein Werkvertrag nach dem BGB, bei dem sich der AN der Baumaßnahme Asphaltstraße gegen Bezahlung durch den AG zur Erstellung eines Werkes verpflichtet. Bei objektiven Qualitätsmängeln sieht das BGB unterschiedliche Möglichkeiten vor; darauf basierend sind in den VOB/B konkrete Vorgaben für den Fall von Mängelansprüchen aufgeführt. Für die Bewertung einer fehlerbehafteten Qualität eines Produkts, zum Beispiel Asphaltmischgut aber auch Vorprodukte wie Bitumen, Gesteinskörnungen, Füller und Additive, ist auch das HGB von wesentlicher Bedeutung. Hieraus geht hervor, dass ohne eine Mängelanzeige seitens des Käufers die Ware als genehmigt und damit als vertragsgemäß gilt. Es ist also eine Wareneingangsprüfung ratsam. Bei dem Massenprodukt Asphaltmischgut ist eine stichprobenhafte Untersuchung angebracht, ebenso wie bei den Vorprodukten. In den ZTV Asphalt-StB sind Eigenüberwachungsprüfungen für den AN in Art und Umfang bauvertraglich festgeschrieben, für den Asphalthersteller ist die Eigenüberwachung in den TL Asphalt-StB mit der Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) gefordert, die jedoch lediglich eine Prozesskontrolle ist. Anforderungen an das Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 haben Eingang in die WPK gefunden, wobei ein QM-System nicht zwingend zu einer höheren Produktqualität führt. Im Weiteren wird ausführlich zur WPK, unter anderem zu den Produktgruppen, den Mindestprüfhäufigkeiten und dem Betrieblichen Erfüllungsniveau, ausgeführt, wobei wiederum deutlich wird, dass die WPK eine Überprüfung des Systems zur Lenkung einer bestimmten Qualität in Bezug zum Herstellungsprozess ist und nicht als Qualitätskennzeichen für das Produkt verstanden werden darf. Abschließend wird im Beitrag, auch anhand von Beispielen, auf statistische Grundsätze für die Bewertung von Untersuchungsergebnissen und hier vor allem auf die Verfahrenspräzision eingegangen.