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Detailergebnis zu DOK-Nr. 77712

Hinweise zur Verkehrsfreigabe von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt: H VVA (Ausgabe 2022)

Autoren
Sachgebiete 11.2 Asphaltstraßen
11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV)

Köln: FGSV Verlag, 2022, 24 S., 3 B, 2 T, Anhang (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 733) (W 1, Wissensdokumente). - ISBN 978-3-86446-313-6. - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/h-vva

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen hat nun neu die "Hinweise zur Verkehrsfreigabe von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt" in einer Ausgabe 2021 herausgegeben. Nach den ZTV Asphalt StB 07/13 sind für Asphaltdeckschichten Abkühlfristen von 24 Stunden beziehungsweise 36 Stunden bei nicht abgekühlter Unterlage für die Verkehrsfreigabe einzuhalten. Diese Zeiten können als Standard-Abkühlfristen bezeichnet werden und haben sich über viele Jahre bewährt. Hiervon abweichend kann in begründeten Ausnahmefällen eine frühere Verkehrsfreigabe bauvertraglich vereinbart werden, sofern mindestens eine Nacht zwischen Herstellung und Verkehrsfreigabe liegt. Diese Option führt regelmäßig zu bauvertraglichen Unsicherheiten. Für die Bauausführung kann es verkehrstechnisch sowie wirtschaftlich sinnvoll sein, diese Abkühlfristen zu reduzieren. Dazu muss die eingebaute Asphaltschicht eine ausreichende Verformungsbeständigkeit aufweisen, damit eine Verkehrsfreigabe erfolgen kann. Eine Temperaturmessung an der Oberfläche der eingebauten Asphaltschicht ist zur Beurteilung nicht ausreichend. Die H VVA beschreiben ein Verfahren, mit dem in Abhängigkeit vom prüftechnisch ermittelten Verformungsverhalten einer Walzasphaltdeckschicht im Baufeld ein früherer Verkehrsfreigabezeitpunkt abgeleitet und anstelle der bekannten festen Abkühlfristen genutzt werden kann. Bei dem Verfahren handelt es sich um die Prüfung des Verformungsverhaltens mittels "Modifiziertem Leichten Fallgewichtsgerät" (Mod. LFG). Die Hinweise gehen in den verschiedenen Kapiteln auf den Anwendungsbereich, die Baugrundsätze sowie die Bestimmung des Zeitpunkts der Verkehrsfreigabe ein. Die Arbeitsanleitung für das genannte Verfahren ist in Anhang A beschrieben. Hinweise zu Ausschreibungshilfen enthält ein Anhang B.