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Detailergebnis zu DOK-Nr. 78021

Verkehrszeichenbrücken - Ausführung der Fußplatten mit Luftspalt

Autoren U.W. Sickert
T. Kretz
J. Michaels
G. Becker
Sachgebiete 6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung
15.0 Allgemeines, Erhaltung

Straßenverkehrstechnik 66 (2022) Nr. 4, S. 287-290, 10 B

Fußplatten von Verkehrszeichenbrücken (VZB) werden derzeit nach den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten, Teil 9: Bauwerke, Abschnitt 1: Verkehrszeichenbrücken" – ZTV-ING Teil 9-1 (Ausgabe 2012) mit Stopfmörtel oder Vergussmörtel unterfüttert beziehungsweise verfüllt. Anders als gewünscht führen Nässe, Frost und falsche Ausführung bei der Herstellung der Unterfugung mit den vorgeschriebenen Materialien dazu, dass diese Unterfugungen in der Praxis oftmals die Gewährleistungszeit nicht überstehen und wieder erneuert werden müssen. In der Folgezeit der Nutzung wird durch den Baulastträger im Rahmen der Bauwerksunterhaltung festgestellt, dass die meisten Unterfugungen gerissen oder sogar teilweise ausgebrochen sind. Durch das frühzeitige Auftreten von Schwindrissen ist das Eindringen von Feuchtigkeit unvermeidbar. Die Folge sind Schäden durch Frost-Tau-Wechsel an der Unterfugung. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass deswegen regelmäßig in den Verkehr eingegriffen werden muss, um an alle Fundamente für die immer wiederkehrende Sanierung heranzukommen – mit unnötigen Folgen wie Stau, Zeitverlust, Unfälle, Unfallfolgen. Im Rahmen der Fortschreibung der ZTV-ING Teil 9-1 hat sich die zuständige BMDV-Arbeitsgruppe 2.8 "Verkehrszeichenbrücken" deswegen dafür ausgesprochen, künftig auf die Unterfugung der Fußplatten von Verkehrszeichenbrücken weitgehend zu verzichten und den Zwischenraum zwischen Fußplatte und Fundament als Luftspalt auszuführen.