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Detailergebnis zu DOK-Nr. 78070

Das Melden von Verkehrsdaten: gute Steuerung, Prinzipien und Praxis (Orig. engl.: Reporting mobility data: good governance, principles and practices)

Autoren P. Crist
C. Combe
Sachgebiete 0.11 Datenverarbeitung
6.1 Verkehrserhebungen, Verkehrsmessungen
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft

Paris: OECD Publishing, 2022, 82 S., 9 B, 3 T, zahlr. Q, Anhang (Corporate Partnership Board Report) (International Transport Forum Policy Papers Nr. 101). - Online-Ressource: verfügbar unter: http://www.oecd-ilibrary.org/transport/reporting-mobility-data_b988f411-en

Verkehrssysteme und die Menschen, die sie benutzen, erzeugen eine ständig wachsende Menge an Daten. Diese Daten stellen eine weitgehend ungenutzte potenzielle Quelle für die Verbesserung der Leistung von Verkehrssystemen dar, bergen aber auch erhebliche und oft unzureichend verstandene Risiken. Rahmenwerke für die Verwaltung von Mobilitätsdaten bestehen aus zwei Säulen - Datenaustausch und Datenberichterstattung. Die gemeinsame Nutzung von Daten bezieht sich auf Daten, die zwischen Marktakteuren und anderen Akteuren ausgetauscht werden, die die Erbringung von Mobilitäts- und anderen Dienstleistungen ermöglichen und das Funktionieren der Verkehrsmärkte unterstützen. Die Datenmeldung bezieht sich auf Daten, die von Interessengruppen und Marktakteuren den Behörden zur Verfügung gestellt werden, die es diesen ermöglichen, die öffentliche Politik zu überwachen, zu lenken oder zu intervenieren. Der Bericht des International Transport Forum ITF der OECD untersucht die Fragen, mit denen sich die Behörden bei der Festlegung von Datenberichtsmandaten und Politiken befassen. Gute Regierungssteuerung (Governance) erfordert oft den Zugang zu sensiblen oder persönlichen Daten - dies ist im Bereich der Mobilität besonders auffällig. Diese Daten sind zunehmend im privaten Sektor zu finden und müssen daher von öffentlichen Stellen gesammelt werden. Die Abwägung von Nutzen und Schaden, die sich aus dem staatlichen Zugriff auf Daten ergibt, unterstreicht die Notwendigkeit eines angemessenen und wirksamen Rahmens für die Datenverwaltung, der die Rechte des Einzelnen auf Privatsphäre anerkennt, respektiert und verankert. Im Mittelpunkt dieser Rahmenwerke steht die Notwendigkeit der Vereinigung: was ist technisch möglich, was ist wünschenswert und was rechtlich zulässig. Bei der Meldung personenbezogener Daten sollten Grundsätze beachtet werden, die ein Höchstmaß an Datenschutz gewährleisten. Personenbezogene Daten können direkt oder indirekt mit natürlichen Personen in Verbindung gebracht werden und stellen daher das größte Risiko für mögliche Auswirkungen auf die Rechte der Privatsphäre dar. Die Definition von "personenbezogenen Daten" sollte weit gefasst werden, da die Risiken einer Re-Identifizierung mit der Zeit immer größer werden. Ob die Daten als personenbezogen gelten, hindert nicht an der Erhebung oder Meldung solcher Daten, sollte aber zusätzliche Sorgfalt bei ihrer Verarbeitung und Handhabung auslösen.