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Detailergebnis zu DOK-Nr. 78181

Ansätze zur Festlegung der Gebühren für Bewohnerparkausweise

Autoren K. Borsbach
M. Vieten
P. Wessels
F. Prass
C. Ehlert
I. Molenda
M. Reißner
L. Waldeyer
W. Weltring
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht
5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten)

Köln: Zukunftsnetz Mobilität NRW, Geschäftsstelle Verkehrsverbund Rhein-Sieg, 2022, 19 S., 2 B, 14 Q. - Online-Ressource: verfügbar unter: https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de

Mit der "Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung" hat die Landesregierung die zuständigen örtlichen Behörden in Nordrhein-Westfalen dazu ermächtigt, selbstständig eine Festlegung der Gebührenhöhe für das Bewohnerparken vorzunehmen. Bei der Festsetzung der Gebühren kann nunmehr gemäß § 6a Abs. 5a S. 3 StVG neben dem Verwaltungsaufwand auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner angemessen berücksichtigt werden. Die Herleitung der Gebührensätze sollte anhand fachlicher Kriterien erfolgen und entsprechend begründet werden. Geeignete Ansätze dafür sind der Kostenansatz, der die Kosten der Parkflächen am Straßenrand berücksichtigt, der Marktpreisansatz, der die Gebühren beziehungsweise Preise für das Parken im Straßenraum oder in öffentlich-zugänglichen Parkierungsanlagen heranzieht oder die Annäherung an den wirtschaftlichen Wert der Fläche über den jeweiligen Bodenrichtwert. Auch die Einbeziehung weiterer Parameter, wie die Lage der Bewohnerparkzone, die Größe der Fahrzeuge, die ÖPNV Erschließungsqualität oder die Eintragung mehrerer Fahrzeuge in einen Ausweis. Eine transparente und formal festgelegte Reinvestition der Einnahmen ist förderlich für die Akzeptanz der Gebührenerhöhung durch die Bewohnerinnen und Bewohner in den Quartieren. Mögliche Einsatzzwecke können Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur, die Entwicklung von Quartiersgaragen beziehungsweise die Reservierung von Stellplätzen in bestehenden Bestandsbauten, die Entwicklung von Mobilstationen zur stärkeren Verknüpfung von Verkehrsmitteln, die Förderung des Car-, Lastenrad- und/oder Bikesharing oder die Verbesserung des ÖPNV-Angebots sein.