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Detailergebnis zu DOK-Nr. 78262

In 10 Schritten zur eigenen Fahrradzone - eine Handlungshilfe für die Umsetzung

Autoren J. Best
R. Hess
M. Lohmeier
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht
5.5 Radverkehr, Radwege

Straßenverkehrstechnik 66 (2022) Nr. 7, S. 508-512, 5 B, 2 Q

Wenn von Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit dem Transport von Menschen und Gütern gesprochen wird, stehen in der Regel die Treibhausgase, insbesondere der CO2-Ausstoß, im Vordergrund. Der Verkehrssektor ist der drittgrößte Verursacher von Treibhausgasemissionen und innerhalb des Verkehrssektors dominiert ganz deutlich der Straßenverkehr. Um die Mobilität klimafreundlicher zu gestalten, werden die Verkehrsmittel des Umweltverbunds gefördert. Zum Umweltverbund zählt unter anderem das Fahrrad. Durch die elektrische Unterstützung gewinnt der Radverkehr auch auf längeren Strecken an Bedeutung. Für die Entfernungen im städtischen Umfeld hat der Radverkehr unabhängig von einer eventuellen Antriebsunterstützung eine hohe Bedeutung. Seine Emissionen liegen deutlich niedriger als im öffentlichen Personennahverkehr beziehungsweise tendieren ohne elektrische Antriebsunterstützung gegen null. Neben den verschiedenen Führungsmöglichkeiten für den Radverkehr im Straßenquerschnitt existiert schon länger die Möglichkeit, "Fahrradstraßen“ auszuweisen. Im Jahr 2020 wurde zusätzlich die "Fahrradzone“ mit zugehöriger Beschilderung neu in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgenommen. Dieses Werkzeug ist so neu, dass sich dazu im Technischen Regelwerk noch nichts findet. Trotzdem haben schon verschiedene Städte Erfahrungen mit den Randbedingungen und Wirkungen von Fahrradzonen gesammelt. Im Rahmen einer Abschlussarbeit an der Hochschule Mainz wurde die Einrichtung einer Fahrradzone in der Mainzer Neustadt untersucht und daraus übertragbare Empfehlungen für die Umsetzung von Fahrradzonen abgeleitet. In zehn Schritten sind die zahlreichen Aspekte, die dabei zu berücksichtigen sind, übersichtlich zusammengestellt und für die Anwendung aufbereitet.