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Detailergebnis zu DOK-Nr. 78267

Endlich Klarheit zum Reparaturasphalt?

Autoren R. Rühl
Sachgebiete 4.2 Berufsfragen
9.1 Bitumen, Asphalt

Asphalt & Bitumen 8 (2022) Nr. 4, S. 24-28, 3 B, 7 Q

Das Bundesverkehrsministerium hat ein Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) zum Thema "Nachweis von Lösemitteln in Reparaturasphalt" veröffentlicht. Zusammen mit Arbeitsschutzregelungen, auf die im Beitrag insbesondere eingegangen wird, ist das ein klares Signal für lösemittelfreie Reparaturasphalte. Ausgehend von den Regelungen der "Hinweise für Reparaturasphalt zur Schadstellenbeseitigung" (H RepA) wird auf den Umgang mit dem Giscode als produktneutrales System, das auf Gebinden, Sicherheitsdatenblättern und weiteren Herstellerinformationen aufgeführt wird, eingegangen. Lösemittelfrei sind Giscode RepA10- beziehungsweise 20-Produkte, ob sie nun Reaktivasphalte sind oder nicht. Im Weiteren wird auf die neuen Regelungen durch das ARS Nr. 03/2022 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), das Problem der unzureichenden Kennzeichnung von Reparaturasphalten insbesondere hinsichtlich Xylol oder auch Ethylbenzol und die Forderungen des Arbeitsschutzes (zum Beispiel deutlich teurere Schutzhandschuhe bei entsprechenden Xylol-Gehalten notwendig) eingegangen. Abschließend werden die generelle Forderung eines verbesserten Umweltschutzes und die notwendigen und folgerichtigen Schritte dargestellt.