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DOK Straße
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Detailergebnis zu DOK-Nr. 78476

Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen bei der Planfeststellung von Straßenbahnen

Autoren P. Schütte
M. Gerbig
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Verkehr und Technik 75 (2022) Nr. 6, S. 207-212, zahlr. Q.

Die jüngsten gesetzgeberischen Anstrengungen, das besondere Fachplanungsrecht für Straßenbahnen im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und damit die Zulassung der Errichtung, der Unterhaltung und der Änderung von Betriebsanlagen zu vereinfachen, sind für die Ziele des Klimaschutzes und einer beschleunigten Verkehrswende grundsätzlich zu begrüßen. Positiv zu bewerten sind das neue Instrument der vorläufigen Anordnung sowie grundsätzlich auch der Ansatz, unwesentliche Unterhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Gesetz zu definieren und zulassungsfrei zu stellen. Auch die aus dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) resultierenden Verfahrenserleichterungen – insbesondere der fakultativ durchzuführende oder durch ein Online-Konsultationsverfahren zu ersetzende Erörterungstermin – können erhebliche Zeitersparnisse mit sich bringen. Wie auch in anderen Fachplanungsgesetzen ist der Gesetzgeber jedoch verfahrensrechtlich insbesondere an die europarechtlichen Vorgaben und an die UVP gebunden. Diesbezüglich wirken die im PBefG nunmehr angelegten Verfahrenserleichterungen nicht vollständig durchdacht und systematisch unstimmig. Dies führt einerseits zur weiteren Konkretisierungsbedürftigkeit durch Praxis und Rechtsprechung sowie andererseits zu Rechtsunsicherheiten für Vorhabenträger und Planfeststellungsbehörden, die darin resultieren könnten, dass im Zweifel doch ein umfassendes Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. Vergleichsweise schwach ist zudem das Gewicht, das dem ÖPNV und damit auch den Straßenbahnen für den Klimaschutz durch § 1a PBefG zugebilligt wird – statt einer bloßen Berücksichtigungspflicht der Ziele des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit bei Anwendung des Gesetzes wäre es für die durchzuführenden Zulassungsverfahren und im Hinblick auf die wichtige Rolle des ÖPNV für Verkehrswende und Klimaschutz hilfreicher, wenn gesetzlich klargestellt würde, dass der ÖPNV beziehungsweise die Verlagerung des mobilen Individualverkehrs auf den ÖPNV den Zielen des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit dient.