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Detailergebnis zu DOK-Nr. 78331

Bereitstellung und Finanzierung von Oberleitungs-Infrastruktur für elektrisch angetriebene Lkw: Identifikation und Einordnung wesentlicher Ausgestaltungsfragen auf Basis (institutionen-)ökonomischer Erkenntnisse

Autoren T. Beckers
G. Hermes
J. Jöhrens
N. Bieschke
C. Grüter
Sachgebiete 0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft
2.1 Baukosten
5.21 Straßengüterverkehr
6.10 Energieverbrauch

Zeitschrift für Verkehrswissenschaft 92 (2022) Nr. 1, S. 27-55, zahlr. Q

In dem Artikel konnte aufgezeigt werden, dass der öffentlichen Hand eine zentrale Rolle bei der Etablierung eines O-Lkw-Systems im Allgemeinen und bei der Bereitstellung der Oberleitungs-Infrastruktur im Speziellen zukommt. Zunächst sollte die öffentliche Hand auf Basis gesamtsystemisch ausgerichteter Analysen und unter Rückgriff auf ein gesamtwirtschaftliches Zielsystem über die Etablierung eines O-Lkw-Systems entscheiden. Im Kontext der Erwartungen hinsichtlich weiter fallender Batteriepreise sowie des (wohl) erfolgreichen Voranschreitens der Entwicklung des MCS-Ladestandards (Megawatt Charging System) nimmt ein (gegebenenfalls "reines") BEV-Lkw-System eine prominente Rolle in der aktuellen Diskussion zur Transformation des Straßengüterverkehrs in Richtung Klimaneutralität ein. In diesem Kontext ist die gesamtwirtschaftliche Rationalität eines O-Lkw-Systems im Blick zu behalten und es sind insbesondere auch Kombinationslösungen von auf OB-Lkw und BEV-Lkw basierenden Systemen hinsichtlich ihrer Vorteilhaftigkeit zu betrachten. Einhergehend mit einer Realisierungsentscheidung bezüglich eines O-Lkw-Systems, hätte die öffentliche Hand die Aufgabe, Entscheidungen bezüglich der Bereitstellung und Finanzierung der Oberleitungs-Infrastruktur zu treffen. In diesem Zusammenhang ist es bedeutsam, dass die öffentliche Hand eine Finanzierungslösung etabliert, die sicherstellt, dass die Finanzmittel zur Umsetzung eines "Aufbauplans" für die Oberleitungs-Infrastruktur stets in einer geplanten Weise (während der Aufbauphase) zur Verfügung stehen werden. Auf diese Weise wird nicht zuletzt auch der "Einstieg" von (potenziellen) Nutzer/innen von O-Lkw und von Unternehmen (wie den Fahrzeugherstellern und deren Zulieferern), die für den Aufbau des O-Lkw-Systems benötigt werden und die hierfür spezifisch zu investieren haben, in das O-Lkw-System gefördert. Für die Umsetzung einer Bereitstellungsentscheidung hinsichtlich der Realisierung einer Oberleitungs-Infrastruktur wird in erster Linie die Autobahn-Gesellschaft verantwortlich sein, die seit Anfang des Jahres 2021 für die Verwaltung der Bundesautobahnen zuständig ist.