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Detailergebnis zu DOK-Nr. 78349

Smarte Mobilität für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen - funktionale Ansätze: DIN 13278 (Stand: Mai 2022)

Autoren
Sachgebiete 0.11 Datenverarbeitung
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Berlin u. a.: Beuth Verlag, 2022, 42 S., 2 T, 13 Q, Anhang (Hrsg.: DIN, Deutsches Institut für Normung, Normenausschuss Medizin / Normenausschuss Ergonomie)

Der Arbeitsausschuss hat die besonderen Anforderungen von Menschen mit eingeschränkter Mobilität an Mobilitätsanwendungen zusammengestellt und nützliche Erweiterungen des Informations- und Serviceangebots speziell für diesen Benutzerkreis identifiziert. Ziel ist es, Entwickler und Anbieter von Mobilitätsanwendungen auf die besonderen Anforderungen dieser Benutzergruppe aufmerksam zu machen, damit diese Anforderungen künftig systematisch berücksichtigt und existierende Mobilitätsanwendungen ergänzt werden. Mobile Anwendungen, sogenannte Applikationen oder kurz Apps, die Menschen im Straßenverkehr, bei der Nutzung des Öffentlichen Personenverkehrs und bei der Orientierung im öffentlichen Raum einschließlich öffentlich zugänglicher Gebäude unterstützen, sind weit verbreitet. Sie werden auch als Mobilitätsanwendungen bezeichnet. Menschen mit eingeschränkter Mobilität können besonders von solchen Anwendungen profitieren, wenn diese grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bedingung für die Nutzbarkeit von Mobilitätsanwendungen ist die barrierefreie Gestaltung der Bedienung, der Informationspräsentation und der angebotenen Services. Anforderungen sind die umfassende barrierefreie Gestaltung der Anwendung (Abschnitt 6.2); behinderungs- beziehungsweise nutzungskontextbezogene optimierte barrierefreie Gestaltung der Anwendung (Abschnitt 6.3); barrierefreie Präsentation von Informationen zum Öffentlichen Personenverkehr und zum öffentlichen Raum; Bereitstellung von Informationen zur Barrierefreiheit von Einrichtungen und Fahrzeugen, die für Menschen mit eingeschränkter Mobilität besonders hilfreich und nützlich sind (Abschnitt 7, 8 und 9); barrierefreie Gestaltung von allgemeinen Services; und Bereitstellung von speziellen Services für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (Abschnitt 10). Eine Voraussetzung für die Barrierefreiheit von Mobilitätsanwendungen ist ihre Interoperabilität mit den Bedienungshilfen (assistive Funktionen) des jeweiligen Smartphones und dessen Betriebssystems.