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Detailergebnis zu DOK-Nr. 78698

Sieben Jahre Ladeinfrastrukturaufbau in Berlin: Erkenntnisse der Ausbauentwicklung und Planungsansätze für die Zukunft

Autoren M. Blankschein
N. Döge
S. Höfer
Sachgebiete 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)
6.10 Energieverbrauch

Planerin (2022) Nr. 4, S. 50-52, 3 B, 6 Q

Ein leistungsfähiges sowie öffentlich zugängliches Ladeinfrastrukturnetz ist eine zentrale Voraussetzung dafür, die Elektromobilität attraktiver zu machen. Hierbei ist es möglich, Ladeinfrastruktur (LIS) auf öffentlichem Grund, auf öffentlich zugänglichem, aber privatem Grund (zum Beispiel Kundenparkplätze oder Tankstellen) oder auf privatem Grund zu schaffen. In Berlin bearbeiten die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK), die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) sowie die Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO) das Planungsfeld Elektromobilität und LIS gemeinsam, wobei die SenUMVK den LIS-Aufbau im öffentlichen Raum koordiniert. Berlin hat mit dem beginnenden Aufbau im Jahr 2015 das "Berliner Modell" etabliert, das Betreiber klare Vorgaben und Marktregeln für den Aufbau und den Betrieb von Ladepunkten im öffentlichen Raum vorgibt. Betreiber müssen einen öffentlich-rechtlichen Betreibervertrag mit dem Land Berlin abschließen, um im öffentlichen Straßenland LIS errichten und betreiben zu können. Dieser Vertrag regelt zudem, dass über die Vorgaben des Berliner Modells die betreiberübergreifende Zugänglichkeit zur LIS für alle E-Fahrzeug-Nutzerinnen und -nutzer sichergestellt wird. Dies sorgt dafür, dass die sehr knappen Flächen im öffentlichen Raum möglichst effizient und im Sinne eines größtmöglichen Grads an Interoperabilität genutzt werden können.