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Detailergebnis zu DOK-Nr. 78589

Das Diesel-Dilemma – Verantwortungen und Perspektiven

Autoren H. Koch-Gröber
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Zeitschrift für Umweltpolitik und Umweltrecht (2020) Nr. 1, S. 41-68, 4 B, zahlr. Q

Mit der Verordnung 2007/715 hat der EU-Gesetzgeber die Emissionsklassen Euro 5 und 6 für Diesel-Pkw festgelegt, abgestuft in Einführungsdaten und Grenzwerte, unter anderem für NOx-Emissionen. Diese sind einzuhalten unter "normalen Betriebsbedingungen", die in der Verordnung jedoch nicht explizit definiert sind. Der vorgeschriebene Prüfzyklus NEFZ repräsentiert normale Betriebsbedingungen nicht, wie eine Betrachtung der unrealistisch niedrigen Beschleunigungsdynamik ergibt. Auch die Begrifflichkeit von "Abschalteinrichtungen" verfehlt ihren Zweck, missbräuchliche Ausführungen der Emissionsminderung zu verhindern, indem eine enge Interpretation ein Ausnutzen von Graubereichen mit der Folge erhöhter Realemissionen ergibt – und eine weite Interpretation keine marktfähigen Diesel-Pkw ermöglicht. Somit teilen sich Legislative, Exekutive und Hersteller wegen Unterlassungen die Verantwortung für lange kaum rückläufige NO2-Immissionen. Da die Realemissionen bei Neufahrzeugen mit der aktuellen Euro-6d-Norm um mindestens 80 % gesunken sind, wären weitere Maßnahmen zur Emissionsminderung in der Bestandsflotte zielführend.