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Detailergebnis zu DOK-Nr. 78803

Begegnungszonen in Geschäftsbereichen (Forschungsprojekt SVI 2019/001) (Orig. franz.: Zones de rencontre dans les quartiers commerçants)

Autoren P. Christe
L. Develey
A. Crettenand
J. Barbey-Horvath
Y. Delacrétaz
J. Leuba
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht
5.10 Entwurf und Trassierung
0.8 Forschung und Entwicklung

Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2022, 133 S., 31 B, 8 T, zahlr. Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 1736)

Die Rechtsgrundlagen in der Schweiz definieren den Rahmen für die Einrichtung von Begegnungszonen. Art. 22b der Signalisationsverordnung (SSV) ermöglicht solche Zonen in Geschäftsbereichen (Altstadtgebiete, Tourismuszentren, Einkaufsstraßen und -bereiche, Bahnhofsvorbereiche etc.), genauso wie in Wohngebieten. Art. 2a Abs. 5 schließt Begegnungszonen auf Hauptstraßen aus. Da unterschiedliche Definitionen des Begriffs Hauptstraße existieren, wurde im Rahmen der Studie ein pragmatisches Vorgehen gewählt und es wurden Straßen mit einer hohen Verkehrsbelastung in die Untersuchung einbezogen. Rechtlich bestehen keine limitierenden Faktoren für den Einsatz des ÖV in Begegnungszonen. Trotzdem stellt sich sowohl für die ÖV-Betriebe als auch die Behörden immer wieder die Frage, ob ein reger Busbetrieb mit dem Begegnungszonenregime kompatibel ist. Die Forschungsarbeit zielt einerseits darauf ab, Kriterien zu identifizieren, die bei der Umsetzung von Begegnungszonen in zentralen Geschäftsbereichen von Bedeutung sind und einen positiven Beitrag zu deren Funktionieren leisten können. Andererseits geht es darum, die Schwierigkeiten zu ermitteln, die durch eine starke Verkehrsbelastung oder das Vorhandensein eines Busbetriebs entstehen können. Die Problemstellung und der Forschungsbedarf führten zur Formulierung der Forschungsziele: Identifikation von Wechselwirkungen zwischen Begegnungszonen in Geschäftsbereichen und der Verkehrsabwicklung auf Hauptstraßen beziehungsweise dem Betrieb des ÖV: Auswirkungen auf den Betrieb des öffentlichen Verkehrs, Auswirkungen auf verschiedene Verkehrsmittel und ihre gegenseitige Verträglichkeit, Auswirkungen auf soziale Interaktionsmöglichkeiten und auf die Zentrumsfunktion. Weitere Punkte sind: Formulierung von Empfehlungen für die Planung von Begegnungszonen in Geschäftsbereichen und die Entwicklung von Vorschlägen für die Weiterentwicklung der rechtlichen, regulatorischen und normativen Vorgaben.