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Detailergebnis zu DOK-Nr. 78829

Geschützte Radverkehrsanlagen – Alter Wein in neuen Schläuchen?

Autoren J. Ortlepp
Sachgebiete 5.5 Radverkehr, Radwege
5.10 Entwurf und Trassierung

Deutscher Straßen- und Verkehrskongress vom 5. bis 7. Oktober 2022 in Dortmund: Vorträge und Poster. Köln: FGSV Verlag, 2022, USB-Stick (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 001/28), 11 S., 13 B, zahlr. Q

Bei der Anlage von Radverkehrsanlagen steht neben der Funktionalität eine möglichst große Sicherheit des Radverkehrs im Vordergrund. Neben der objektiven Sicherheit (messbar anhand der Anzahl von Konflikten und Unfällen) kommt zunehmend auch der subjektiven Sicherheit (Sicherheitsgefühl der Radfahrenden) in der Diskussion eine immer größere Rolle zu. Vor diesem Hintergrund sehen sich die Kommunen zunehmend mit Forderungen nach sogenannten "geschützten Radverkehrsanlagen“ in Form von "geschützten Radfahrstreifen" ("Protected Bikelanes“) und "geschützten Kreuzungen" ("Protected Intersections“) konfrontiert. So werden an Kreuzungen im Gegensatz zum derzeitigen Regelwerk weit abgesetzte Radverkehrsfurten gefordert und Radfahrstreifen sollen durch bauliche Barrieren von der Fahrbahn abgetrennt werden. Beide Elemente sowohl die "geschützte Kreuzung" als auch der "geschützte Radfahrstreifen", waren vor Jahrzehnten im Regelwerk für Radverkehrsanlagen enthalten und sind aufgrund von Praxiserfahrungen und Forschungsergebnissen nach und nach durch die heutigen Infrastrukturelemente in den "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" (ERA) ersetzt worden. Insofern könnten "geschützte Kreuzungen" und "geschützter Radfahrstreifen" durchaus als „alter Wein in neuen Schläuchen" bezeichnet werden, auch wenn sich die Ansätze im Detail von den alten Vorgaben unterscheiden. Während insbesondere bei der "geschützten Kreuzung" noch berechtigte Bedenken bestehen, ob und wie sich diese Gestaltungsform (ohne gleichzeitig eine strikte signaltechnische Trennung der Konfliktströme umzusetzen) auf die Konflikte und die Unfälle auf der Fahrbahn und im Nebenraum auswirken wird, bestehen bei den "geschützten Radfahrstreifen" dahingehend eher weniger Bedenken. Da jedoch innerorts nicht nur der Radverkehr, sondern auch andere am Verkehr Beteiligte wie zum Beispiel der Fußverkehr, der öffentliche Personennahverkehr und der Lieferverkehr mehr Flächen einfordern, wird es immer schwieriger werden, den zur Verfügung stehenden Raum so zu verteilen, dass alle Funktionen gleichermaßen untergebracht werden können.