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Detailergebnis zu DOK-Nr. 78936

Vision Zero im historischen Kontext

Autoren H. Knoflacher
Sachgebiete 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)

Zeitschrift für Verkehrssicherheit 68 (2022) Nr. 5, S. 371-376, 3 B, 1 T, zahlr. Q

Mit dem Gesetz zur "Vision Zero" hat Schweden 1997 einen weiteren Schritt zur erfolgreichen Verkehrssicherheitsarbeit getan, dem viele Länder folgen. Dieser Zugang war, wie die historische Analyse zeigt, schon zu Beginn der Motorisierung erfolgreich, wurde aber von einer Entwicklung abgelöst, in der die Verkehrssicherheit wenig Beachtung fand. Erst ab 1972 wurde Verkehrssicherheitsarbeit auf evidenzbasierten Grundlagen erfolgreich angewendet. In den folgenden Jahren wurden auch die Grundlagen für einen Paradigmenwechsel im Verkehrswesen erarbeitet. Diese erleichtern das Verständnis für die Systemwirkungen und könnten dazu beitragen, die Intentionen zur Umsetzung des Gesetzes zu unterstützen. Das Prinzip "Vision Zero" als Risikovermeidung führt unter Bezug auf das im öffentlichen Verkehr gesellschaftlich akzeptierte Risiko aber zu geringeren Tempolimits als heute empfohlen und ist im Ergebnis stimmig mit den Überlegungen am Beginn des motorisierten Individualverkehrs. Vision Zero erweitert die Grenzen und die Verantwortung.